-
BVO 2 § 50 (Law)
(Inkrafttreten)
-
BVO 2 § 17 (Law)
(weggefallen)
-
SGB 2 § 50 Datenübermittlung (Law)
...lassenen kommunalen Träger durch die externe Gutachterin oder den externen Gutachter zulässig, soweit dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist. (2) Die gemeinsame Einrichtung ist ve...
-
MitbestGWO 2 2002 § 50 Verfahren bei der Stimmabgabe (Law)
...lag mehrere gekennzeichnete Stimmzettel, werden sie in dem Wahlumschlag in die Wahlurne gelegt. (3) Verspätet eingehende Wahlbriefe nimmt der Betriebswahlvorstand mit einem Vermerk über den ...
-
BImSchV 17 2013 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...laufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) in der jeweils geltenden Fassung Abfälle sind. (2) „Abfallmitverbrennende Großfeuerungsanlage“ im Sinne dieser Verordnung ist ei...
-
MitbestGWO 2 2002 § 17 Abstimmungsvorgang (Law)
...2) Während der Abstimmung müssen mindestens zwei Mitglieder des Betriebswahlvorstands im Wahlraum anwesend sein; sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bestellt, so genügt die Anwesenheit eines Mitglieds...
-
BEGDV 2 § 17 Verteilung von anzurechnenden Leistungen (Law)
...laufende Renten gemäß § 10 BEG soll der anzurechnende Betrag derart verteilt werden, daß dem Verfolgten mindestens die Hälfte des ihm gesetzlich zustehenden Mindestbetrages der Rente verbleibt. ...
-
BImSchV 17 2013 Anlage 2 (zu Anlage 1 Buchstabe d) (Law)
...2013, 1058) Für den nach Anlage 1 zu bildenden Summenwert für polychlorierte Dibenzodioxine, Dibenzofurane und di-PCB sind die im Abgas ermitt...
-
LuftBODV 2 2009 § 17 Zeitüberschreitungen, Verkürzung von Ruhezeiten (Law)
...latz oder zu einem Ausweichflugplatz fortgesetzt werden. (2) Bei einer Zeitüberschreitung nach Absatz 1 darf die gesamte Zeit zwischen dem Ende der vorausgegangenen Ruhezeit und dem Beginn d...
-
WG Art 50 (Law)
...langen, daß ihm gegen Entrichtung der Rückgriffssumme der Wechsel mit dem Protest und eine quittierte Rechnung ausgehändigt werden. (2) Jeder Indossant, der den Wechsel eingelöst hat, kann s...
-
BesVNG 2 § 17 Aufhebung von bundesrechtlichen Vorschriften über Abgelegenheitszulagen und anderen Zulagen (Law)
...29) wird gestrichen. Sieht ein völkerrechtlicher Vertrag für einen Dienstort im Ausland die Gewährung einer Zulage vor, so bleibt die Zulage für Beamte mit dienstlichem Wohnsitz an diesem...
-
HGBEG Art 50 (Law)
...2 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 7 des Handelsgesetzbuchs in der am 1. Januar 2001 geltenden Fassung sind für die Prüfung einer Aktiengesellschaft, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben hat, erst...
-
Grundgesetz Artikel 50 (Law)
Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
-
ScheckG Art 50 (Law)
...2) Hat ein Indossant die Ausfertigungen an verschiedene Personen übertragen, so haften er und seine Nachmänner aus allen Ausfertigungen, die ihre Unterschrift tragen und nicht herausgegeben worden sin...
-
SGB 2 § 17 Einrichtungen und Dienste für Leistungen zur Eingliederung (Law)
...2) Wird die Leistung von einem Dritten erbracht und sind im Dritten Buch keine Anforderungen geregelt, denen die Leistung entsprechen muss, sind die Träger der Leistungen nach diesem Buch zur Vergütun...
-
LuftPersVDV 2 § 17 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach § 1 LuftPersV (Law)
...lage 14A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 14B. (2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 88a Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 1...
-
BAföG § 50 Bescheid (Law)
...2. eine weitere Ausbildung nach § 7 Absatz 2, 3. eine andere Ausbildung nach § 7 Absatz 3 oder ...
-
AuslSchuldAbkAG § 50 (Law)
Die Konversionskasse unterliegt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.
-
BBhV § 50 Belastungsgrenzen (Law)
...2 Prozent der jährlichen Einnahmen nach § 39 Absatz 3 Satz 1 sowie für chronisch Kranke nach der Chroniker-Richtlinie in der Fassung vom 22. Januar 2004 (BAnz. S. 1343), die zuletzt am 19. Juni 2008 (...
-
BetrVG § 50 Zuständigkeit (Law)
...27 Abs. 2 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.