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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 2 (Anlage V des BBesG) (Law)
...oldungsgruppen A 1 bis A 3 um je 24 DM, in Besoldungsgruppe A 4 um je 18 DM und in Besoldungsgruppe A 5 um je 12 DM. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren ...
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BesÜV2Bek 1998-12-03 Anlage 2 (Anlage IX des BBesG) (Law)
...om 18. Dezember 1975 (BGBl. I S. 2091) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung vom 21. Juni 1991 (BGBl. I S. 1345). ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Eingangsformel - (Law)
...oldungs-Übergangsverordnung vom 21. Juni 1991 (BGBl. I S. 1345) werden in den nachstehenden Anlagen 1, 2, 3 und 4 die sich nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 dieser Verordnung auf der Grundlage der Anlage...
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BinSchUO2008Anh II Anlage O – gilt nur für Fahrzeuge mit Schiffsattest – (Law)
...2008 ein Gemeinschaftszeugnis erhalten haben, müssen Motoren eingebaut haben, die entweder die Grenzwerte der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, wie in der Rheinschiffsuntersuchungsordnung fe...
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MitbestGWO 2 2002 § 77 Mitteilung an die Delegierten (Law)
...olgt schriftlich gegen Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief. (2) Der Unternehmenswahlvorstand übersendet Kopien der Mitteilung nach Absatz 1 den Betriebswahlvorstä...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 3 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
...27 Abs. 1 Buchstabe d der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1 992 1121 ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 4 (Anlage IX des BBesG) (Law)
...2,00 des gehobenen Dienstes/für Offiziere bis zur Besoldungsgruppe A 12 27,00 ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 1 (Anlage IV des BBesG) (Law)
...2122,00 2206,42 2290,84 2375,26 2459,68 2544,10 2628,52 2712...
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BesÜV2Bek 1998-12-03 (XXXX) (Law)
...oldungs-Übergangsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. November 1997 (BGBl. I S. 2764), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. August 1998 (BGBl. I S. 2026) geändert worden ist...
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BesÜV2Bek 1998-12-03 Anlage 1 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
...27 Abs. 1 Buchstabe c der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1 1.592 ...
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Grundgesetz Artikel 77 (Law)
...2a) Soweit zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, hat der Bundesrat, wenn ein Verlangen nach Absatz 2 Satz 1 nicht gestellt oder das Vermittlungsverfahren ohne einen Vorschla...
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HGBEG Art 77 (Law)
...2b des Handelsgesetzbuchs in der vom 26. November 2015 geltenden Fassung findet ab dem 1. Januar 2016 Anwendung.
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WG Art 77 (Law)
...2) Ferner gelten für den eigenen Wechsel die Vorschriften über gezogene Wechsel, die bei einem Dritten oder an einem von dem Wohnort des Bezogenen verschiedenen Ort zahlbar sind (Artikel 4 und 27), üb...
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AktG § 77 Geschäftsführung (Law)
...orstand aus mehreren Personen, so sind sämtliche Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich zur Geschäftsführung befugt. Die Satzung oder die Geschäftsordnung des Vorstands kann Abweichendes bestimmen; ...
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ArbGG § 77 Revisionsbeschwerde (Law)
...onsbeschwerde statt, wenn das Landesarbeitsgericht sie in dem Beschluss oder das Bundesarbeitsgericht sie zugelassen hat. Für die Zulassung der Revisionsbeschwerde gelten § 72 Absatz 2 und § 72a entsp...
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BVerfGG § 77 (Law)
...orm der Volksvertretung und der Regierung des Landes, in dem die Norm verkündet wurde, 2. in den Fällen des § 76 Abs. 2 dem ...
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GBVfg § 77 Grundsatz (Law)
...on Abschriften hieraus gelten die Vorschriften des Abschnitts X entsprechend, soweit im folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist.
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HwO § 77 (Law)
...olge. (2) Der Vorstand hat im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder des gerichtlichen Vergleichsverfahrens zu beantragen. Wird die S...
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IfSG § 77 Übergangsvorschriften (Law)
...22 Abs. 4 Satz 2 des Bundes-Seuchengesetzes genannten Personen, wenn bei Inkrafttreten dieses Gesetzes sie selbst oder diejenigen Personen, von denen sie mit der Leitung der Tätigkeiten beauftragt wor...
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StBerG § 77 Vorstand (Law)
...orstand der Steuerberaterkammer wird von den Mitgliedern gewählt. Zum Mitglied des Vorstandes kann nur gewählt werden, wer persönliches Mitglied der Kammer ist.