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AnzV 2006 § 15 Anzeigen nach § 53a Satz 2 und 5 des Kreditwesengesetzes (Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland) (Law)
...tretung im Sitzstaat des Instituts beglaubigte Bescheinigung der Behörde, deren Aufsicht das Institut im Sitzstaat und, falls davon abweichend, auch im Sitzstaat der Hauptverwaltung unterliegt, in der...
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AnzV 2006 Anlage 2 (zu § 5 AnzV) (Law)
...tellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr...
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AnzV 2006 § 2 Rechtsträgerkennung (Law)
...tlich mitzuteilen. (4) Unternehmen, die gemäß Absatz 1 eine Rechtsträgerkennung benötigen, sind verpflichtet, die Gültigkeit der ihnen zugeteilten Rechtsträgerkennung aufrechtzuerhalten, ins...
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AnzV 2006 § 5d Auszug aus dem Gewerbezentralregister der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
...tz in Deutschland hat oder gehabt hat oder keine berufliche Tätigkeit in Deutschland ausübt oder ausgeübt hat. (2) Der Registerauszug darf zum Zeitpunkt der Erstattung der Anzeige nach § 24 ...
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AnzV 2006 § 5a Lebenslauf der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
...t der jeweiligen Tätigkeit insbesondere der Umfang der Vertretungsmacht dieser Person, ihre internen Entscheidungskompetenzen und die ihr innerhalb des Unternehmens unterstellten Geschäftsbereiche dar...
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AnzV 2006 § 5 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes (Bestellung von Personen) (Law)
...24 Absatz 1 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes über die Absicht, einen Geschäftsleiter zu bestellen und eine Person zur Einzelvertretung des Instituts in dessen gesamtem Geschäftsbereich zu ermächtigen,...
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AnzV 2006 § 5c Führungszeugnis der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
...tpunkt der Erstattung der Anzeige nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 oder zum Zeitpunkt der Bestellung nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes nicht älter als drei Monate sein. Maßgeblich ist da...
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AnzV 2006 § 5b Erklärung der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
...tlich sind; dabei ist der zeitliche Aufwand für die einzelnen Tätigkeiten und Mandate, die die Person ausübt, zu schätzen und in seiner geschätzten Summe anzugeben; reine Ehrenämter und Tätigkeiten, d...
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AnzV 2006 Anlage 7 (zu § 11 Abs. 2 AnzV) (Law)
...tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ) BAK-Nummer (sechsstellig), Identnr. (achtstellig) ...
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AnzV 2006 § 10 Anzeigen nach § 24 Abs. 2 des Kreditwesengesetzes (Vereinigung von Instituten) (Law)
...t von Instituten, sich zu vereinigen, ist von den beteiligten Instituten nach § 24 Abs. 2 des Kreditwesengesetzes anzuzeigen, sobald auf Grund der geführten Verhandlungen anzunehmen ist, dass die Vere...
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AnzV 2006 Anlage 5 (zu § 8 Abs. 1 und 2 AnzV) (Law)
...tenden Beteiligung an einem dem Institut nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 24 Abs. 1a Nr. 3 Alt. 2 KWG) ...
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AnzV 2006 § 4 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 17 und Absatz 1b Satz 2 des Kreditwesengesetzes (Law)
...2) Anzeigen nach § 24 Absatz 1b Satz 2 des Kreditwesengesetzes sind als Änderungsanzeigen zu kennzeichnen. (3) Kredite sind nicht nach § 24 Absatz 1b Satz 2 des Kreditwesengeset...
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AnzV 2006 § 5e Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 und 15a des Kreditwesengesetzes (Ausscheiden von Personen) (Law)
...tziehung der Befugnis anzugeben. (2) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15a des Kreditwesengesetzes ist das Formular nach Anlage 2 zu verwenden. In dem Formular sind die Gründe für das A...
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AnzV 2006 Anlage 3 (zu § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 16 Abs. 1 AnzV) (Law)
...titut hält an dem Beteiligungsunternehmen unter Nr. 3 eine durchgerechnete Kapitalquote in Höhe von Prozent. Seite 1 ...
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AnzV 2006 § 7 Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an anderen Unter (Law)
...teilweise mittelbar gehaltenen Anteilen die Anzahl oder die Identität der zwischengeschalteten Unternehmen verändert oder die Anteile nunmehr ganz oder teilweise vom Institut selbst gehalten oder unte...