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BWO 1985 § 70 Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Law)
Im Anschluss an die Feststellungen nach § 67 gibt der Wahlvorsteher das Wahlergebnis im Wahlbezirk mit den in dieser Vorschrift bezeichneten Angaben mündlich bekannt. Es darf vor Unterzeichnung der Wa...
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BWO 1985 Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3) (Law)
...2002, S. 36 - 37; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ) F...
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BWO 1985 Anlage 20 (zu § 39 Abs. 1) (Law)
...2002, S. 35; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ) An den ...
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BWO 1985 § 21 Einsicht in das Wählerverzeichnis (Law)
(1) Die Gemeindebehörde hält das Wählerverzeichnis mindestens am Ort der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. Wird das Wählerverzeichnis im automatisiert...
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BWO 1985 § 20 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen (Law)
(1) Die Gemeindebehörde macht spätestens am 24. Tage vor der Wahl nach dem Muster der Anlage 5 öffentlich bekannt, 1. von wem, z...
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BWO 1985 Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 12 -13; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. F...
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BWO 1985 Anlage 6 (zu § 20 Abs. 2) (Law)
...2002, S. 14; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...