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GerüstbAusbV 2000 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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GerüstbAusbV 2000 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I ...
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GerüstbAusbV 2000 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
(1) Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittel...
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GerüstbAusbV 2000 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...2000 in Kraft.
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GerüstbAusbV 2000 § 3 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten (Law)
(1) Die Berufsausbildung ist entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage) während einer Dauer von 25 Wochen wie folgt in überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu ergänzen und zu vertief...
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GerüstbAusbV 2000 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Gerüstbauer/Gerüstbauerin wird 1. gemäß § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer...
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GerüstbAusbV 2000 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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GerüstbAusbV 2000 § 7 Berichtsheft (Law)
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Beri...
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GerüstbAusbV 2000 § 8 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
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GerüstbAusbV 2000 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifr...
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GerüstbAusbV 2000 § 9 Abschlussprüfung/Gesellenprüfung (Law)
(1) Die Abschlussprüfung/Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die ...
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GerüstbAusbV 2000 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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GerüstbAusbV 2000 Anlage (zu § 5) (Law)
...2000, 781 - 787) ...