-
BodSchätzG 2008 § 20 Fortgeltung bisherigen Rechts (Law)
...2008 ihre Gültigkeit.
-
BodSchätzG 2008 Inhaltsübersicht (Law)
-
BodSchätzG 2008 § 1 Umfang und Zweck (Law)
...sowie die räumliche Abgrenzung in Schätzungskarten und 3. die Feststellung der Ertragsfähigkeit auf Grund der natürlichen Ertragsbedingungen...
-
BodSchätzG 2008 § 6 Musterstücke (Law)
(1) Zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Bodenschätzung werden ausgewählte Bodenflächen als Musterstücke geschätzt. Die Gesamtheit der Musterstücke soll einen Querschnitt über die im Bundesgebiet hau...
-
BodSchätzG 2008 § 10 Schätzungsbücher und -karten (Law)
(1) In den Schätzungsbüchern sind festzuhalten: 1. die Belegenheitsgemeinde oder -gemarkung, 2. ...
-
BodSchätzG 2008 § 14 Übernahme in das Liegenschaftskataster (Law)
...sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile (§ 8) unverzüglich in das Liegenschaftskataster zu übernehmen. (2) Die mit der Führung des Liegenschaftskatasters beauftragten Behörden berech...
-
BodSchätzG 2008 § 3 Schätzungsrahmen (Law)
Grundlage für eine einheitliche Beurteilung der natürlichen Ertragsfähigkeit der Böden im Bundesgebiet ist 1. für Ackerland der ...
-
BodSchätzG 2008 § 11 Nachschätzung (Law)
(1) Wenn sich die natürlichen Ertragsbedingungen, die den Bodenschätzungsergebnissen einzelner Bodenflächen zugrunde liegen, durch natürliche Ereignisse oder durch künstliche Maßnahmen wesentlich und ...
-
BodSchätzG 2008 § 13 Offenlegung der Bodenschätzungsergebnisse (Law)
(1) Die Ergebnisse der Bodenschätzung sind den Eigentümern und Nutzungsberechtigten durch Offenlegung bekannt zu geben. (2) Die Offenlegungsfrist beträgt einen Monat. Ihr Beginn ist regelmäß...
-
BodSchätzG 2008 § 18 Schätzungsausschüsse (Law)
(1) Zur Durchführung der Bodenschätzung und Ermittlung der Schätzungsergebnisse werden bei den Finanzämtern Schätzungsausschüsse gebildet. Für mehrere Finanzämter kann auch ein gemeinsamer Schätzungsa...
-
BodSchätzG 2008 Anlage 2 Grünlandschätzungsrahmen (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2007, 3182 - 3183) Für die Bewertung d...
-
BodSchätzG 2008 § 8 Bodenprofile (Law)
Die Bodenbeschaffenheit der Klassen- und Klassenabschnittsflächen ist anhand eines für die jeweilige Klasse und den jeweiligen Klassenabschnitt typischen Bodenprofils – bestimmendes Grabloch – zu besc...
-
BodSchätzG 2008 § 9 Ertragsmesszahl (Law)
(1) Die Ertragsmesszahl drückt die natürliche Ertragsfähigkeit einer bodengeschätzten Fläche aus. Sie ist das Produkt einer Fläche in Ar und der Acker- oder Grünlandzahl (Wertzahlen). (2) Be...
-
BodSchätzG 2008 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...sowie Gartengewächsen. Zum Ackerland gehört auch das Acker-Grünland, das durch einen Wechsel in der Nutzung von Ackerland und Grünland gekennzeichnet ist. Hierbei überwiegt die Ackernutzung. ...
-
BodSchätzG 2008 § 5 Klassen-, Klassenabschnitts- und Sonderflächen der Bodenschätzung (Law)
Flächen, die sich in Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatischen Verhältnissen und Wasserverhältnissen wesentlich unterscheiden, sind als Klassenflächen voneinander abzugrenzen. Innerhalb der...
-
BodSchätzG 2008 § 7 Vergleichsstücke (Law)
In jeder Gemarkung sind für die wichtigsten und besonders typischen Böden Vergleichsstücke auszuwählen und zu beschreiben. Die Schätzung der Vergleichsstücke ist in Anlehnung an die Bewertung der Must...
-
BodSchätzG 2008 § 12 Anwendung der Abgabenordnung (Law)
Sofern dieses Gesetz keine andere Regelung trifft, finden der Dritte Abschnitt des Ersten Teils (§§ 16 bis 29), der Dritte Teil (§§ 78 bis 133) und der Siebente Teil (§§ 347 bis 368) der Abgabenordnun...
-
BodSchätzG 2008 Anlage 1 Ackerschätzungsrahmen (Law)
...sowie abnehmende Durchwurzelungstiefe eine Alterung oder Degradierung. Bei der Einordnung in die Zustandsstufe sind die Mächtigkeit und Beschaffenheit der Ackerkrume sowie die Gründigkeit, das heißt d...
-
BodSchätzG 2008 § 4 Wertzahlen (Law)
(1) Bei der Ermittlung der Wertzahlen sind alle die natürliche Ertragsfähigkeit beeinflussenden Umstände, insbesondere beim Ackerland Bodenart, Zustandsstufe und Entstehung und beim Grünland Bodenart,...
-
BodSchätzG 2008 § 15 Betreten von Grundstücken (Law)
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke sind verpflichtet, den mit der Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlic...