-
EBO § 22 Begrenzung der Fahrzeuge (Law)
...Für die Abmessungen der Fahrzeuge, die freizügig im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden sollen, gilt die Bezugslinie G 1 nach Anlage 7, für die Abmessungen der übrigen Fahrzeuge die Bezugs...
-
EBO § 10 Gleisabstand (Law)
...fen im Gleisabstand der freien Strecke durch den Bahnhof geführt werden. Wird der Gleisabstand der freien Strecke vergrößert, so darf der Gleisabstand im Bahnhof bis zum Umbau der Gleisanlagen bestehe...
-
EBO Anlage 10 (zu § 24) (Law)
...fen können. 2. Der in Blickrichtung auf die Stirnseite des Fahrzeugs linke Pufferteller muß gewölbt sein. Sind beide Pufferteller gewölbt, s...
-
EBO Anlage 8 (zu § 22) (Law)
...für die unteren Teile der Fahrzeuge, die nicht über Gleise fahren dürfen, deren Einrichtungen nach der Grenzlinie für feste Anlagen gemäß Anlage 1 Bild 2 Buchstabe b bemessen sind (Ablaufberge, Rangie...
-
EBO Anlage 7 (zu § 22) (Law)
...Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 22 - 23) Maße in M...
-
EBO Anlage 9 (zu § 22) (Law)
...Für die Berechnung der Fahrzeugabmessungen sind die Maße der Bezugslinien (Anlage 7 und 8) einzuschränken um die Einflüsse aus: 1.1 ...
-
EBO Anlage 4 (zu § 10) (Law)
...f auch wie folgt ermittelt werden: ...