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WaffV 4 § 4 (Law)
Die Gebühr für die Abnahme der Prüfung nach § 9, § 31 oder § 44 Abs. 1 des Gesetzes wird auch erhoben, wenn die Prüfung ohne Verschulden der Prüfbehörde und ohne ausreichende Entschuldigung des Bewerb...
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WaffV 4 § 2 (Law)
...22 Abs. 4, § 23 Abs. 4, § 25 Abs. 5 und § 37 Abs. 3 des Gesetzes, 3. für die Prüfung von Reizstoffgeschossen, Reizstoffsprühgeräten und von ...
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WaffV 4 § 5 (Law)
...ksendung, 2. bei der Prüfung von Gegenständen, die der Zulassungsbehörde aus dem Ausland zugesandt werden, die aufgewendeten Eingangsabgaben...
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WaffV 4 § 8 (Law)
(Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften) in Kraft.
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WaffV 4 § 1 (Law)
Die Gebühren für Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen nach dem Waffengesetz (Gesetz) und nach den auf dem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften bestimmen sich nach dem Gebührenverzeichnis der A...
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WaffV 4 § 6 (Law)
(1) Folgende Amtshandlungen sind gebührenfrei: 1. Ausstellung einer Bescheinigung nach § 6 Abs. 2 oder 2a des Gesetzes, ...
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WaffV 4 § 3 (Law)
(1) Bei der Beschußprüfung nach Abschnitt II Nr. 28 der Anlage ist die halbe Gebühr zu erheben, wenn ein Prüfgegenstand 1. nicht...
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WaffV 4 § 7 (Law)
Das Bundeskriminalamt kann das Fraunhofer-Institut für Umweltchemie und Ökotoxikologie ermächtigen, die Gebühren und Auslagen für die nach § 10 der 1. WaffV durchzuführenden Prüfungen einzuziehen. ...
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WaffV 4 Anlage Gebührenverzeichnis (Law)
...kschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 22 Abs. 4 WaffG 70,- 750,- c) ...