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EuWO 1988 Anlage 25 (zu § 65 Abs. 1) (Law)
...flichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres/seines Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihr/ihm/ihnen bei ihrer/seiner amtlichen ...
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EuWO 1988 Anlage 20 (zu § 34 Abs. 6 und 8) (Law)
...flichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt...
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EuWO 1988 § 20 Einsicht in das Wählerverzeichnis (Law)
(1) Die Gemeindebehörde hält das Wählerverzeichnis mindestens am Ort der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. Wird das Wählerverzeichnis im automatisiert...
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EuWO 1988 § 25 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheines (Law)
Der Wahlschein wird nach dem Muster der Anlage 8 von der Gemeindebehörde erteilt, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.
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EuWO 1988 Anlage 8 (zu § 25) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2582; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...