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FeV 2010 Anlage 11 (zu § 31) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 2095 - 2097; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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FeV 2010 § 25 Ausfertigung des Führerscheins (Law)
...kreis gehört oder 3. seinen ordentlichen Wohnsitz in einem Staat hat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des ...
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FeV 2010 § 11 Eignung (Law)
...krankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich o...
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FeV 2010 Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3) (Law)
...Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und K...
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FeV 2010 Anlage 8 (zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3) (Law)
...Kraftfahrt-Bundesamt bestimmten und zertifizierten Hersteller zentral gefertigt. Hersteller ist die Bundesdruckerei GmbH. Die Herstellung, Personalisierung und Lieferung der Führerscheine erfolgt auf ...
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FeV 2010 Anlage 4a (zu § 11 Absatz 5) (Law)
...Kraftfahrzeugen sind die Begutachtungs-Leitlinien für Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 (VkBl. S. 110) in der Fassung vom 31. März 2017 (VkBl. S. 226). 1. ...
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FeV 2010 Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Law)
...krankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können. Nicht aufgenommen sind Erkrankungen, die seltener vorkommen oder nur kurzzeitig...