-
MitbestGWO 3 2002 § 17 Abstimmungsvorgang (Law)
(3) Die abstimmende Person kennzeichnet ihren Stimmzettel unbeobachtet und faltet ihn in der
-
MitbestGWO 3 2002 § 3 Wahlvorstände (Law)
(3) Die Wahlvorstände werden unverzüglich nach der in § 2 bezeichneten Bekanntmachung gebildet
-
MitbestGWO 3 2002 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 39 des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (BGBl. I S. 1153) verordnet die Bundesregierung:
-
MitbestGWO 3 2002 Inhaltsübersicht (Law)
§ 16 Stimmabgabe § 17
-
MitbestGWO 3 2002 § 1 Geltungsbereich (Law)
das Unternehmen herrschendes Konzernunternehmen ist oder nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes als herrschendes
-
MitbestGWO 3 2002 § 6 Mitteilungspflicht (Law)
...ahlvorständen mit, welche Gewerkschaften die Mitteilung erhalten haben. (2) Jeder Betriebswahlvorstand teilt unverzüglich nach seiner Bildung dem Hauptwahlvorstand schriftlich die Namen sein...
-
MitbestGWO 3 2002 § 8 Wählerliste (Law)
seiner Bildung eine Liste der Wahlberechtigten des Betriebs (Wählerliste) auf, getrennt nach den in § 3
-
MitbestGWO 3 2002 § 10 Änderungsverlangen (Law)
jeder Arbeitnehmer kann innerhalb von einer Woche seit Erlass der Bekanntmachung nach § 9 Abs. 2 und 3
-
MitbestGWO 3 2002 § 13 Bekanntmachung (Law)
Wahlberechtigten die Wahl durch Delegierte beschließen; 3.
-
MitbestGWO 3 2002 § 15 Abstimmungsausschreiben (Law)
den Inhalt des Antrags; 3.
-
MitbestGWO 3 2002 § 16 Stimmabgabe (Law)
(3) Stimmzettel, die mit einem besonderen Merkmal versehen sind oder aus denen sich ein eindeutiger
-
MitbestGWO 3 2002 § 18 (weggefallen) (Law)
-
MitbestGWO 3 2002 § 33 Abstimmungsniederschrift (Law)
die Zahl der gültigen Stimmen; 3.
-
MitbestGWO 3 2002 § 39 Wahlausschreiben (Law)
Arbeitnehmer von allen Wahlberechtigten in unmittelbarer Wahl zu wählen sind; 3.
-
MitbestGWO 3 2002 § 49 Voraussetzungen (Law)
3.
-
MitbestGWO 3 2002 § 51 Wahlniederschrift (Law)
die Zahl der gültigen Stimmen; 3.
-
MitbestGWO 3 2002 § 69 Voraussetzungen (Law)
3.
-
MitbestGWO 3 2002 § 71 Wahlniederschrift (Law)
die Zahl der gültigen Stimmen; 3.
-
MitbestGWO 3 2002 § 73 Ausnahme (Law)
...abschnitte 1 bis 7 sind nicht anzuwenden auf Betriebe, in denen nach den Vorschriften dieser Verordnung oder, unter den in § 54 Abs. 1 bezeichneten Voraussetzungen, nach den Vorschriften der Ersten od...
-
MitbestGWO 3 2002 § 74 Delegiertenversammlung (Law)
...auptwahlvorstand bestimmt den Tag der Delegiertenversammlung. Sie soll spätestens vier Wochen nach dem Zeitpunkt stattfinden, bis zu dem die Betriebswahlvorstände dem Hauptwahlvorstand nach § 58 Abs. ...
-
MitbestGWO 3 2002 § 75 Delegiertenliste (Law)
Hauptwahlvorstand stellt eine Liste der Delegierten (Delegiertenliste), getrennt nach Delegierten der in § 3
-
MitbestGWO 3 2002 § 85 Wahlniederschrift (Law)
die Zahl der gültigen Stimmen; 3.
-
MitbestGWO 3 2002 § 94 Delegiertenliste (Law)
. § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 und 5, § 75 Abs. 2 und 3 und § 76 sind entsprechend anzuwenden.
-
MitbestGWO 3 2002 § 97 Ersatzmitglieder (Law)
Abberufung von Ersatzmitgliedern (§ 23 Abs. 4 des Gesetzes) sind die Vorschriften der Kapitel 1 bis 3
-
MitbestGWO 3 2002 § 107 Wahlniederschrift (Law)
gültigen Stimmen; 3.
-
MitbestGWO 3 2002 § 110 Stimmabgabe (Law)
...Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Seebetrieben stimmen in Briefwahl ab. § 103 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.
-
MitbestGWO 3 2002 § 116 Übergangsregelung (Law)
I S. 1741), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 10. Oktober 2005 (BGBl.
-
MitbestGWO 3 2002 § 21 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(3) Bei der Auszählung ist die Gültigkeit der Stimmzettel zu prüfen.
-
MitbestGWO 3 2002 § 35 Ungültige Wahlvorschläge (Law)
Bewerberinnen und Bewerber nicht in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sind, 3.
-
MitbestGWO 3 2002 § 38 Anzuwendende Vorschriften (Law)
Delegierte zu wählen, so richtet sich das weitere Wahlverfahren nach den Vorschriften des Kapitels 3.
-
MitbestGWO 3 2002 § 40 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
(3) Der Hauptwahlvorstand übersendet die Stimmzettel rechtzeitig den Betriebswahlvorständen
-
MitbestGWO 3 2002 § 41 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(3) Bei der Auszählung ist die Gültigkeit der Stimmzettel zu prüfen.
-
MitbestGWO 3 2002 § 44 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
. § 40 Abs. 2 Satz 3 und 4 und Abs. 3 ist anzuwenden.
-
MitbestGWO 3 2002 § 45 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
. § 41 Abs. 3 ist anzuwenden.
-
MitbestGWO 3 2002 § 62 Ungültige Wahlvorschläge (Law)
Bewerber nicht in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sind, 3.
-
MitbestGWO 3 2002 § 65 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
(3) Die Wählerin kennzeichnet den von ihr und der Wähler den von ihm gewählten Wahlvorschlag
-
MitbestGWO 3 2002 § 66 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(3) Bei der Auszählung ist die Gültigkeit der Stimmzettel zu prüfen.
-
MitbestGWO 3 2002 § 78 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
(3) Der Delegierte kennzeichnet den von ihm gewählten Wahlvorschlag durch Ankreuzen an der
-
MitbestGWO 3 2002 § 79 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(3) Bei der Auszählung ist die Gültigkeit der Stimmzettel zu prüfen.
-
MitbestGWO 3 2002 § 81 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
. § 78 Abs. 2 Satz 3 ist anzuwenden.
-
MitbestGWO 3 2002 § 82 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
. § 79 Abs. 3 ist anzuwenden.
-
MitbestGWO 3 2002 § 91 Anzuwendende Vorschriften (Law)
(3) Ist das Aufsichtsratsmitglied, dessen Abberufung beantragt ist, durch Delegierte gewählt
-
MitbestGWO 3 2002 § 92 Abberufungsausschreiben, Wählerliste (Law)
den Inhalt des Antrags; 3.
-
MitbestGWO 3 2002 § 105 Wahlausschreiben in Seebetrieben (Law)
dass in Seebetrieben keine Delegierten gewählt werden; 3.
-
MitbestGWO 3 2002 § 108 Gemeinsame Vorschrift (Law)
Abweichend von § 88 Abs. 3 Satz 1 sind auf Seebetriebe die §§ 5 und 6 Abs. 2 nicht anzuwenden; für die
-
MitbestGWO 3 2002 § 112 Abberufungsausschreiben in Seebetrieben (Law)
. § 92 Abs. 2 Satz 1, § 105 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 6 und 9 bis 11 und Abs. 2 sind entsprechend anzuwenden
-
MitbestGWO 3 2002 § 117 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...am Tag nach der Verkündung in Kraft.
-
MitbestGWO 3 2002 § 2 Bekanntmachung der Unternehmen (Law)
die Zahl der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer; 3.
-
MitbestGWO 3 2002 § 4 Zusammensetzung des Hauptwahlvorstands (Law)
(2) Im Hauptwahlvorstand sollen die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer
-
MitbestGWO 3 2002 § 5 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands (Law)
(2) Im Betriebswahlvorstand sollen die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer