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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübun...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)
...3) Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens drei Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen. Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht: ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt we...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Eingangsformel (Law)
...3 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
...3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 4. Umweltschutz, ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 9 Abschlussprüfung (Law)
...3) Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in den Prüfungsbereichen Fertigungstechnik, Maschinen- und Anlagentechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft werden. In den Prüfungsberei...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)
...krafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...Kraft.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Anlage (zu § 5) (Law)
...36 Monat 1 2 3 4...
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UErgGDV 2 § 3 (Law)
...kräftig anerkannt worden ist, nach den eigenen Unterlagen der Vermittlungsstelle zu einem Zeitpunkt nach dem 30. September 1949 und vor dem 1. Januar 1953 eine Anschrift im Bundesgebiet oder in Berlin...
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BVO 2 Anlage 3 (Law)
(weggefallen)
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MitbestGWO 2 2002 § 3 Wahlvorstände (Law)
...3) Die Wahlvorstände werden unverzüglich nach der in § 2 bezeichneten Bekanntmachung gebildet. Die Geschlechter sollen entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein.
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UErgGDV 2 Anlage 3 (Law)
...30.9.1949 und vor dem 1.1.1953 seine Anschrift an dem in Spalte 4 genannten Ort. 3. Für die Ansprüche zu I lfd. Nr. ...
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BEGDV 3 Anlage 2 zu § 13 der 3.DV-BEG (Law)
...3.000,- 3.300,- 3.450,- ...
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BWildSchV Anlage 3 (zu § 2 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2) (Law)
Bläßgans (Anser albifrons SCOPOLI), Reiherente (Aythya fuligula L.), Waldschnepfe ...
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WoBauG2ÄndG (XXXX) §§ 2 und 3 (weggefallen) (Law)
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