-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
...aschinen und Anlagen, 11. Einrichten und Instandhalten von Maschinenwerkzeugen, ...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)
...aschineller Bearbeitungstechniken sowie Sortieren und Stapeln von Holzerzeugnissen einschließlich einer Holzfeuchtemessung. (4) Im schriftlichen Teil der Prüfung sind in insgesamt...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
-
SGB 4 § 70 Haushaltsplan (Law)
...4 Absatz 4 aufgestellt und von der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund gemäß § 64 Absatz 4 festgestellt. (5) Die Träger der Krankenversicherung und di...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
...4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden. Ein...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)
...as Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 Eingangsformel (Law)
...4. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 184 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arb...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 9 Abschlussprüfung (Law)
...aschinen- und Anlagentechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft werden. In den Prüfungsbereichen Fertigungstechnik und Maschinen- und Anlagentechnik sind insbesondere praxisbezogene Aufgaben m...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...4 in Kraft.
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 Anlage (zu § 5) (Law)
...4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) Zur Vermeidung...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübun...
-
Grundgesetz Artikel 70 (Law)
...as Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach den Vorschriften dies...
-
WG Art 70 (Law)
(1) Die wechselmäßigen Ansprüche gegen den Annehmer verjähren in drei Jahren vom Verfalltag. (2) Die Ansprüche des Inhabers gegen die Indossanten und gegen den Aussteller verjähren in einem ...
-
AuslSchuldAbkAG § 70 (Law)
...as Land über, soweit dieses Entschädigung leistet. (2) Im Falle des § 65 gehen Rechte des Entschädigungsberechtigten aus einem Schuldverhältnis, das dem Recht an dem Grundstück zugrunde lieg...
-
BörsZulV § 70 (weggefallen) (Law)
-
-
AufenthV § 70 (weggefallen) (Law)
-
-
BHO § 70 Zahlungen (Law)
...as zuständige Ministerium oder die von ihm ermächtigte Dienststelle schriftlich oder auf elektronischem Wege erteilt werden. Das Bundesministerium der Finanzen kann Ausnahmen zulassen.