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FeV 2010 § 35 Aufbauseminare (Law)
(1) Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum vo...
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FeV 2010 Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Law)
...4.3.1 In der Regel kein Krankheitswert ja ja – – 4.3.2 ...
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FeV 2010 § 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen (Law)
...4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vi...
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FeV 2010 Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2 und 4) (Law)
...40 mm, Höhe 105 mm, einmal faltbar auf Format DIN A7; Typendruck ...
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FeV 2010 Anlage 7a (§ 6a Absatz 3 und 4) (Law)
...nbahnübergänge, Straßenbahn- und Bushaltestellen, Fußgängerübergänge, lange Steigungen oder beim Verlassen des Fahrzeugs die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen. 4. ...
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FeV 2010 Anlage 8a (zu § 22 Absatz 4 Satz 7) (Law)
...nbezogene Beschränkung/Auflagen/Zusatzangaben gem. Anlage 9 FeV AM ...
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FeV 2010 § 43 Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 31a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes (Law)
...4a Absatz 4 des Straßenverkehrsgesetzes, 2. das Vorliegen des Nachweises der jährli...
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FeV 2010 Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) Anforderungen an das Sehvermögen (Law)
...4 - 2044; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) 1. ...