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WaffV 4 § 4 (Law)
...44 Abs. 1 des Gesetzes wird auch erhoben, wenn die Prüfung ohne Verschulden der Prüfbehörde und ohne ausreichende Entschuldigung des Bewerbers am festgesetzten Termin nicht stattfinden konnte oder abg...
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WaffV 4 § 1 (Law)
Die Gebühren für Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen nach dem Waffengesetz (Gesetz) und nach den auf dem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften bestimmen sich nach dem Gebührenverzeichnis der A...
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WaffV 4 § 2 (Law)
für die Prüfung bei der Entscheidung über Ausnahmen nach § 21 Abs. 6, § 22 Abs. 4, § 23 Abs. 4, § 25
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WaffV 4 § 3 (Law)
(4) Werden in den Räumen der Behörde mehr als 300 Kurz- oder Langwaffen des gleichen Typs
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WaffV 4 § 5 (Law)
Beschußmittel und die Kosten für das Ein- und Auspacken der Prüfgegenstände, 4.
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WaffV 4 § 6 (Law)
von behördlichen Bescheinigungen nach § 58 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes, 4.
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WaffV 4 § 7 (Law)
Das Bundeskriminalamt kann das Fraunhofer-Institut für Umweltchemie und Ökotoxikologie ermächtigen, die Gebühren und Auslagen für die nach § 10 der 1. WaffV durchzuführenden Prüfungen einzuziehen. ...
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WaffV 4 § 8 (Law)
(Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften) in Kraft.
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WaffV 4 Anlage Gebührenverzeichnis (Law)
Bewilligung von Fristverlängerungen nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG 1/4 der nach Nummer