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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)
...nsgesamt höchstens drei Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen. Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht: Bearbeiten eines Werkstückes unter Anwendung maschinel...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
...nsbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 184 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 (BG...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
...nstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 9 Abschlussprüfung (Law)
...nsgesamt höchstens sechs Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen. Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht: Herstellen von Holzerzeugnissen einschließlich Auswäh...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Anlage (zu § 5) (Law)
...ns, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind Zeitliche Richtwerte in Wochen im 1.-18. ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
...nsbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren sowie das Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang einschließt. Die in Satz 2 beschriebene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach ...
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HGBEG Art 42 (Law)
...ns und des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" in der Bilanz oder im Anhang nach § 268 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs. (3) Stellen Unt...
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ScheckG Art 42 (Law)
(1) Der Inhaber muß seinen unmittelbaren Vormann und den Aussteller von dem Unterbleiben der Zahlung innerhalb der vier Werktage benachrichtigen, die auf den Tag der Protesterhebung oder der Vornahme ...
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Grundgesetz Artikel 42 (Law)
Der Bundestag verhandelt öffentlich. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder auf Antrag der Bundesregierung kann mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Über den An...
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WG Art 42 (Law)
Wird der Wechsel nicht innerhalb der in Artikel 38 bestimmten Frist zur Zahlung vorgelegt, so kann der Schuldner die Wechselsumme bei der zuständigen Behörde auf Gefahr und Kosten des Inhabers hinterl...
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AMWHV § 42 Ordnungswidrigkeiten (Law)
...nschlicher Herkunft zum Inverkehrbringen freigibt, 3. entgegen § 17 Abs. 1 Satz 1 oder § 26 Abs. 1 Satz 1 ein dort genanntes Produkt ohne vo...
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AuslSchuldAbkAG § 42 (Law)
...nspruch auf Erstattung ist der ordentliche Rechtsweg zulässig. Für den Anspruch ist ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes das Landgericht Berlin ausschließlich zuständig. § 11 Abs. 1 Satz...
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BDG § 42 Widerspruchsbescheid (Law)
...nstbehörde, bei Ruhestandsbeamten durch den nach § 84 zuständigen Dienstvorgesetzten erlassen. Die oberste Dienstbehörde kann ihre Zuständigkeit nach Satz 1 durch allgemeine Anordnung ganz oder teilwe...