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EuWO 1988 § 87 Übergangsregelung (Law)
...5 Satz 3 soll gemäß den Empfehlungen der Kommission der Europäischen Union erfolgen.
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EuWO 1988 § 40 Wahlzeit (Law)
(1) Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. (2) Der Landeswahlleiter kann im Einzelfall, wenn besondere Gründe es erfordern, die Wahlzeit mit einem früheren Beginn festsetzen.
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EuWO 1988 Anlage 5 (zu § 19 Abs. 1) (Law)
...5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerver...
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EuWO 1988 § 5 Tätigkeit der Wahlausschüsse (Law)
...5) Der Vorsitzende weist die Beisitzer und den Schriftführer auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bek...
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EuWO 1988 Anlage 2 (zu § 17 Abs. 5) (Law)
...558 - 2563; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 Anlage 2B (zu § 17a Abs. 5) (Law)
...567 - 2570; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) -----------...
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EuWO 1988 Anlage 27 (zu § 68 Abs. 5) (Law)
...5.5 Die Zulassung der Wahlbriefe sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich. 5.6 Vorstehende Nie...