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LuftBODV 3 2009 § 5 Ausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln (Law)
...5. einem Landescheinwerfer, 6. Beleuchtungsanlagen für die Fluggasträume, 7. ...
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LuftBODV 3 2009 § 8 Sonstige Ausrüstung (Law)
...5. einer ausreichenden Anzahl von Ersatzsicherungen, sofern Schmelzsicherungen im Cockpit Verwendung finden.
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LuftBODV 3 2009 § 30 Schleppstarts (Law)
Luftfahrzeugführer dürfen Segelflugzeuge oder Motorsegler, die nicht mit einer Bugkupplung ausgerüstet sind, nur dann durch andere Luftfahrzeuge beim Start schleppen lassen, wenn sie mindestens fünf S...
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LuftBODV 3 2009 § 33 Betriebsstoffvorräte - Flugzeuge (Law)
...5 Minuten ermöglichen. (2) Für einen Flug nach Instrumentenflugregeln mit Planung eines Ausweichflugplatzes müssen die an Bord mitgeführten Betriebsstoffmengen den Flug zum geplanten Landepl...
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LuftBODV 3 2009 Inhaltsübersicht (Law)
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LuftBODV 3 2009 § 9 Durchbruchstellen (Law)
(1) Wenn an einem Luftfahrzeug von außen aufbrechbare Rettungsöffnungen (Durchbruchstellen) gemäß den Angaben des Luftfahrzeugherstellers zur Rettung der Insassen in einem Notfall für die Rettungskräf...
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LuftBODV 3 2009 § 11 Sauerstoffversorgung (Law)
...5) Die Kabinendruckhöhe ist bei Luftfahrzeugen ohne Druckkabine die Flughöhe über Normal Null.
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LuftBODV 3 2009 § 19 Bodenannäherungswarnanlage (Law)
...5 700 Kilogramm oder einer höchsten genehmigten Fluggastsitzzahl von mehr als neun mit einer Bodenannäherungswarnanlage der Klasse B (TAWS Class B) auszurüsten, sofern sie nicht bereits mit einer Bode...
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LuftBODV 3 2009 § 28 Ausnahmegenehmigungen (Law)
(1) Das Luftfahrt-Bundesamt kann auf Antrag in begründeten Fällen befristet Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen des § 8 Nummer 1 und Nummer 2, der §§ 16 bis 20 sowie der §§ 24 bis 27 für einen ...
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LuftBODV 3 2009 § 31 Betriebsmindestbedingungen (Law)
(1) Ein Flug zu einem Landeplatz darf nicht fortgesetzt werden, wenn die zuletzt erhaltenen Wetterinformationen über den Landeplatz oder zumindest über einen Ausweichlandeplatz zur voraussichtlichen A...
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LuftBODV 3 2009 § 34 Betriebsstoffvorräte - Hubschrauber (Law)
...50 Metern (1 500 Fuß) über dem Landeplatz und 3. die Durchführung des Anflugverfahrens und der Landung. ...
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LuftBODV 3 2009 § 3 Ausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln über den Nordatlantik (Law)
...50 und 70 Seemeilen außerhalb des zugewiesenen Kurses über Grund befindet, muss weniger als 13 x 10 -5 betragen (weniger als eine Stunde in etwa 8 000 Flugstunden)...
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LuftBODV 3 2009 § 16 Notsender (Law)
(1) Für Flüge ins Ausland müssen ab dem 1. Oktober 2009 alle Flugzeuge mit mindestens einem Notsender ausgerüstet sein, der auf 121,5 Megahertz und 406 Megahertz senden kann. (2) Ab dem 1. J...
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LuftBODV 3 2009 § 20 Machzahlanzeige (Law)
Flugzeuge, deren Kompressibilitätsgrenzwerte auf den vorgeschriebenen Fahrtmessern nicht angezeigt werden, müssen mit einer Machzahlanzeige ausgerüstet sein.
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LuftBODV 3 2009 § 32 Ausweichflugplatz (Law)
...5,5 Kilometern verwendet werden.
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LuftBODV 3 2009 § 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2)
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LuftBODV 3 2009 Eingangsformel (Law)
...56 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät vom 4. März 1970 (BGBl. I S. 262), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 12 der Verordnung vom 29. Juli 1998 (BGBl. I S. 1989) geändert worden ist, verordnet das...
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LuftBODV 3 2009 § 1 Geltungsbereich (Law)
Diese Verordnung gilt für die Ausrüstung und den Betrieb des nach den Vorschriften der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung zum Verkehr zugelassenen Luftfahrtgerätes. Diese Verordnung gilt nicht für Luftfa...
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LuftBODV 3 2009 § 18 Flugdatenschreiberanlage (Law)
...5 700 Kilogramm, die nach dem 1. Januar 2005 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, sind mit einem Flugdatenschreiber des Typs IA auszurüsten. (3) Der Flugdatenschreiber muss mindesten...
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LuftBODV 3 2009 § 21 Bordseitige Kollisionsschutzanlage (Law)
...5 700 Kilogramm oder mit einer Fluggastsitzzahl von mehr als neunzehn sind mit einer bordseitigen Kollisionsschutzanlage, die hinsichtlich der Leistungsanforderungen mindestens denen der Klasse II (AC...