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BLV 2009 § 20 Gehobener Dienst (Law)
Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschlu...
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BLV 2009 § 5 Schwerbehinderte Menschen (Law)
(1) Von schwerbehinderten Menschen darf nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden. (2) In Prüfungsverfahren im Sinne dieser Verordnung sind für schwerbehinderte Menschen Erl...
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BLV 2009 Inhaltsübersicht (Law)
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BLV 2009 Eingangsformel (Law)
...5, § 17 Absatz 7, § 20 Satz 2, § 21 Satz 2, § 22 Absatz 5 Satz 2 und des § 26 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) verordnet die Bundesregierung:
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BLV 2009 § 6 Gestaltung der Laufbahnen (Law)
...5. der agrar-, forst- und ernährungswissenschaftliche sowie tierärztliche Dienst, 6. der ärztliche und gesund...
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BLV 2009 § 10a Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Law)
...estgestellt. Dafür können Allgemeinwissen, kognitive, methodische und soziale Fähigkeiten, Intelligenz, Persönlichkeitsmerkmale, Motivation sowie Fachwissen, Sprachkenntnisse, körperliche Fähigkeiten ...
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BLV 2009 § 13 Gehobener Dienst (Law)
(1) Ein Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst dauert in der Regel drei Jahre und besteht aus Fachstudien und berufspraktischen Studienzeiten. Er wird in einem Studiengang, der mit einem Bachelo...
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BLV 2009 § 29 Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten (Law)
(1) Hauptberufliche Tätigkeiten, die nach Art und Schwierigkeit mindestens der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entsprechen, können auf die Probe...
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BLV 2009 § 36 Auswahlverfahren für den Aufstieg (Law)
...58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Voraussetzung für die Zulassung zum Auswahlverfahren für die fachspezifische Qualifizierung für den Aufstieg in den gehobenen Dienst ist neben den in Satz 1 ...
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BLV 2009 § 37 Teilnahme an Vorbereitungsdiensten (Law)
(1) Nehmen die Beamtinnen und Beamten nach erfolgreichem Auswahlverfahren an einem fachspezifischen Vorbereitungsdienst teil, sind die für die Referendarinnen, Referendare, Anwärterinnen und Anwärter ...
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BLV 2009 § 43 Wechsel von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (Law)
...5 der Bundesbesoldungsordnung A, 4. W 2 oder C 3 der Bundesbesoldungsordnungen W oder C nach sechs Jahren Ämter der Besoldungsgruppen A 16 o...
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BLV 2009 § 47 Dienstliche Qualifizierung (Law)
...5) Beamtinnen und Beamte, die durch Qualifizierung ihre Fähigkeiten und fachlichen Kenntnisse nachweislich wesentlich gesteigert haben, sollen gefördert werden. Vor allem ist ihnen nach Möglichkeit Ge...
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BLV 2009 § 52 Vorbereitungsdienste (Law)
...59, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, erlassen wurden, in ihrer jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme der Regelungen...
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BLV 2009 § 54 Aufstieg (Law)
...5 dieser Verordnung der § 5a der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar...
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BLV 2009 § 1 Geltungsbereich (Law)
Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
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BLV 2009 § 15 Verlängerung der Vorbereitungsdienste (Law)
...5. anderer zwingender Gründe unterbrochen wurde und durch die Verkürzung von Ausbildungsabschnitten die zielgerechte Fortsetzung ...
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BLV 2009 § 19 Mittlerer Dienst (Law)
(1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des mittleren Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt neben den Bildungsvoraussetzungen eine abgeschlossene Berufsausbildung vora...
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BLV 2009 § 31 Mindestprobezeit (Law)
(1) Unabhängig von den §§ 29 und 30 muss jede Beamtin oder jeder Beamte die Mindestprobezeit von einem Jahr leisten. (2) Die Probezeit einschließlich der Mindestprobezeit kann g...
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BLV 2009 § 33 Auswahlentscheidungen (Law)
...50 Absatz 2 findet in diesen Fällen keine Anwendung. Der Zeitpunkt der Erstellung der Beurteilung richtet sich nach dem Regelbeurteilungsdurchgang der beurlaubenden Dienststelle. ...
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BLV 2009 § 39 Teilnahme an Hochschulausbildungen (Law)
...5) Das Aufstiegsverfahren kann auf die berufspraktische Einführung von einem Jahr beschränkt werden, wenn die Beamtin oder der Beamte die in der Ausschreibung geforderte Hochschulausbildung und das Au...