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UhrmAusbV 2001 § 5 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegen des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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UhrmAusbV 2001 Eingangsformel (Law)
...56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288), verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Techn...
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UhrmAusbV 2001 § 3 Ausbildungsberufsbild (Law)
...5. Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse, 6. ...
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UhrmAusbV 2001 § 4 Ausbildungsrahmenplan (Law)
(1) Die in § 3 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittel...
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UhrmAusbV 2001 § 8 Abschlussprüfung/Gesellenprüfung (Law)
...5 Prozent und das Fachgespräch mit 35 Prozent zu gewichten. (3) Teil B der Prüfung besteht aus den Prüfungsbereichen Uhrentechnik, Service und Instandhaltung sowie Wi...
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UhrmAusbV 2001 § 9 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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UhrmAusbV 2001 § 7 Zwischenprüfung (Law)
...5 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen. Hierfür kommt insbesondere in Betracht: Anfertigen und Prüfen einer funktionsfähigen uhrentechnischen Baugruppe oder eines Bauteil...
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UhrmAusbV 2001 § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft.
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UhrmAusbV 2001 Anlage (zu § 4) (Law)
...5 Messen und Prüfen elektrischer Größen (§ 3 Nr. 15) ...
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UhrmAusbV 2001 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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UhrmAusbV 2001 § 6 Berichtsheft (Law)
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Beri...
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UhrmAusbV 2001 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Uhrmacher/Uhrmacherin wird 1. gemäß § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 31,...