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EuWO 1988 § 47 Öffentlichkeit (Law)
Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
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EuWO 1988 Anlage 5 (zu § 19 Abs. 1) (Law)
...5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerver...
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EuWO 1988 § 5 Tätigkeit der Wahlausschüsse (Law)
...5) Der Vorsitzende weist die Beisitzer und den Schriftführer auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bek...
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EuWO 1988 Anlage 2 (zu § 17 Abs. 5) (Law)
...558 - 2563; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 Anlage 2B (zu § 17a Abs. 5) (Law)
...567 - 2570; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) -----------...
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EuWO 1988 Anlage 27 (zu § 68 Abs. 5) (Law)
...5.5 Die Zulassung der Wahlbriefe sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich. 5.6 Vorstehende Nie...