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EuWO 1988 § 45 Wahltisch (Law)
Der Tisch, an dem der Wahlvorstand Platz nimmt, muß von allen Seiten zugänglich sein. An oder auf diesen Tisch wird die Wahlurne gestellt.
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EuWO 1988 Anlage 5 (zu § 19 Abs. 1) (Law)
...5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerver...
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EuWO 1988 § 5 Tätigkeit der Wahlausschüsse (Law)
...5) Der Vorsitzende weist die Beisitzer und den Schriftführer auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bek...
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EuWO 1988 Anlage 2 (zu § 17 Abs. 5) (Law)
...558 - 2563; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 Anlage 2B (zu § 17a Abs. 5) (Law)
...567 - 2570; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) -----------...
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EuWO 1988 Anlage 27 (zu § 68 Abs. 5) (Law)
...streichen. 4) Abschnitt 2.5 streichen, wenn keine weiteren Wahlbriefe zugestellt wurden. 5) Wahlniederschriften und Meldevordrucke sind aufein...