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BGB § 153 Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Antragenden (Law)
...indert, dass der Antragende vor der Annahme stirbt oder geschäftsunfähig wird, es sei denn, dass ein anderer Wille des Antragenden anzunehmen ist.
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BGB § 58 Sollinhalt der Vereinssatzung (Law)
...intritt und Austritt der Mitglieder, 2. darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind, 3....