Die Satzung soll Bestimmungen enthalten:
- 1.
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über den Eintritt und Austritt der Mitglieder, - 2.
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darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind, - 3.
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über die Bildung des Vorstands, - 4.
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über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.