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BauWiAusbV 1999 Anlage 18 (zu § 94) (Law)
...s Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind Zeitlich...
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BauWiAusbV 1999 § 18 Ausbildungsrahmenplan (Law)
...sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
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BauWiAusbV 1999 Anlage 6 (zu § 34) (Law)
...s Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind Zeitlich...
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BauWiAusbV 1999 § 6 Ausbildungsrahmenplan (Law)
...sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
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BauWiAusbV 1999 Anlage 3 (zu § 18) (Law)
...Spülbohrverfahren herstellen, insbesondere zur Untersuchung des Baugrundes, zur Wassergewinnung und Wassereinleitung, zur Grundwasserabsenkung sowie zum Rückbau von Brunnen ...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 1 (zu § 6) (Law)
...setzung der Berufsausbildung sollen Fertigkeiten und Kenntnisse aus den laufenden Nummern 11, 12 oder 14 unter Berücksichtigung betriebsbedingter Schwerpunkte sowie des individuellen Lernfortschritts ...