-
SVWO 1997 Anlage 15 (Law)
(weggefallen)
-
SVWO 1997 § 15 Form und Inhalt der Vorschlagslisten (Law)
...ind, der Name der Personenvereinigung oder des Verbandes einzusetzen; der Name und die Kurzbezeichnung der Vereinigung sind in der Form zu verwenden, wie sie sich bei eingetragenen Vereinen aus dem Ve...
-
SVWO 1997 Anlage 5 (zu § 15 Abs. 1) (Law)
...ind in Maschinenschrift oder in anderer gut leserlicher Schrift (vorzugsweise Druckbuchstaben) einzusetzen. Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen. 1) ...
-
SVWO 1997 Anlage 8 (zu § 15 Abs. 4) (Law)
...indestens einen bei der/dem .................................... (Bezeichnung des Versicherungsträgers) ...
-
SVWO 1997 Anlage 2 (zu § 15 Abs. 1) (Law)
...ind, der Name der Personenvereinigung oder des Verbandes einzusetzen; der Name und die Kurzbezeichnung der Vereinigung ist in der Form zu verwenden, wie er sich bei eingetragenen Vereinen aus dem Vere...
-
SVWO 1997 Anlage 4 (zu § 15 Abs. 1 und § 65 Abs. 1) (Law)
...ind in Maschinenschrift oder in anderer gut leserlicher Schrift (vorzugsweise Druckbuchstaben) einzusetzen. Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen. 1) ...
-
SVWO 1997 Anlage 1 (zu § 15 Abs. 1 und § 65 Abs. 1) (Law)
...ind, der Name der Personenvereinigung oder des Verbandes einzusetzen; der Name und die Kurzbezeichnung der Vereinigung sind in der Form zu verwenden, wie er sich bei eingetragenen Vereinen aus dem Ver...
-
SVWO 1997 Anlage 6 (zu § 15 Abs. 4 und § 65 Abs. 2) (Law)
...ind in Maschinenschrift oder in anderer gut leserlicher Schrift (vorzugsweise Druckbuchstaben) einzusetzen.