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ÄApprO 2002 Anlage 16 (zu § 34 Absatz 8) (Law)
Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....
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ÄApprO 2002 Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2426; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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ÄApprO 2002 Anlage 8 (zu § 15 Abs. 8) (Law)
...7; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Der/Die Studierende ...
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ÄApprO 2002 § 16 Prüfungstermine (Law)
(1) Der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird im März und August, der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird im April und Oktober durchgeführt. Der mündlich-praktis...
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ÄApprO 2002 § 7 Famulatur (Law)
(1) Die Famulatur hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen. (2...
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ÄApprO 2002 § 8 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle (Law)
Die in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 vorgesehenen Prüfungen werden vor der nach Landesrecht zuständigen Stelle abgelegt.
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ÄApprO 2002 Anlage 3 (zu § 2 Abs. 8 Satz 2) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2422 Als Wahlfächer für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 2 Ab...
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ÄApprO 2002 Anlage 2b (zu § 2 Absatz 7 Satz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1547 – 1548) Name...
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ÄApprO 2002 Anlage 18 (zu § 36 Absatz 7) (Law)
Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
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ÄApprO 2002 Anlage 2a (zu § 2 Absatz 7 Satz 1) (Law)
...7. Kursus der mikroskopischen Anatomie 8. Kursus der M...
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ÄApprO 2002 Anlage 6 (zu § 7 Abs. 4 Satz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2002, 2425; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) Der/Die Studierende der Mediz...
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ÄApprO 2002 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 7 Satz 1) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2421; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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ÄApprO 2002 Anlage 19 (zu § 37 Absatz 7) (Law)
...7 Absatz 4 der Approbationsordnung für Ärzte: Als Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
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ÄApprO 2002 § 36 Eignungsprüfung nach § 3 Absatz 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung (Law)
(1) Die Eignungsprüfung nach § 3 Absatz 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung bezieht sich auf die Fächer einschließlich der Querschnittsbereiche, in denen die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede na...
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ÄApprO 2002 § 38 Bescheid nach § 3 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundesärzteordnung (Law)
...7 Absatz 1 Satz 2 relevant sind, 3. eine inhaltliche Erläuterung der wesentlichen Unterschiede sowie die Begründung, warum diese dazu führen...
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ÄApprO 2002 Anlage 11a (zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29) (Law)
...7. Frauenheilkunde, Geburtshilfe 8. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ...
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ÄApprO 2002 Anlage 11 (zu § 2 Abs. 8, § 26, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2430) .................................... ...
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ÄApprO 2002 Anlage 12 (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1553) .......... (Ausstellende Stelle) Ze...