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AnzV 2006 Anlage 7 (zu § 11 Abs. 2 AnzV) (Law)
...sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ...
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AnzV 2006 § 11 Anzeigen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (Geschäftsleiter und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich (Law)
...7 dieser Verordnung einzureichen. Eine Änderungsanzeige ist nur abzugeben, wenn die Beteiligung 30 Prozent oder 50 Prozent des Kapitals des Unternehmens erreicht, über- oder unterschreitet. § 7 Abs. 5...
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AnzV 2006 Anlage 6 (zu § 11 Abs. 1 AnzV) (Law)
...sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ...
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AnzV 2006 Anlage 3 (zu § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 16 Abs. 1 AnzV) (Law)
...sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ...
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AnzV 2006 Anlage 4 (zu § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 AnzV) (Law)
...7 entsprechen den Fußnoten in Anlage 3 (aktivische Beteiligungsanzeige) und Anlage 5 (passivische Beteiligungsanzeige). Diese Seite ist nicht mit einzureichen.
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AnzV 2006 § 7 Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an anderen Unter (Law)
...satz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13 und § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige“ nach Anlage 3 dieser Verordnung einzureichen. Bei Änderun...