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ÄApprO 2002 § 11 Versagung der Zulassung (Law)
...verzüglich glaubhaft macht, der Stand des Prüfungsverfahrens eine Teilnahme des Prüfungsbewerbers noch zulässt und die versäumte Handlung spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin nachgeholt wird,...
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ÄApprO 2002 Anlage 11 (zu § 2 Abs. 8, § 26, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2430) .................................... ...
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ÄApprO 2002 § 7 Famulatur (Law)
...versorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen. (2) Die Famulatur wird abgeleistet 1. ...
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ÄApprO 2002 Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2426; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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ÄApprO 2002 Anlage 2b (zu § 2 Absatz 7 Satz 1) (Law)
...7 – 1548) Name, Vorname ...
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ÄApprO 2002 Anlage 18 (zu § 36 Absatz 7) (Law)
...Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Als weitere Mitglieder ...
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ÄApprO 2002 Anlage 2a (zu § 2 Absatz 7 Satz 1) (Law)
...veranstaltungen regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen und die in Verbindung mit diesen Veranstaltungen in der Studienordnung ggf. weiter dazu vorgeschriebenen Veranstaltungen regelmäßig besucht: ...
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ÄApprO 2002 Anlage 6 (zu § 7 Abs. 4 Satz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2002, 2425; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) Der/Die Studierende der Mediz...
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ÄApprO 2002 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 7 Satz 1) (Law)
...veranstaltung regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen und die in Verbindung mit dieser Veranstaltung in der Studienordnung ggf. weiter dazu vorgeschriebenen Veranstaltungen regelmäßig besucht. ...
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ÄApprO 2002 Anlage 19 (zu § 37 Absatz 7) (Law)
...7 Absatz 4 der Approbationsordnung für Ärzte: Als Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
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ÄApprO 2002 § 36 Eignungsprüfung nach § 3 Absatz 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung (Law)
...Vorsitzenden und mindestens zwei, höchstens vier weiteren Mitgliedern. Für den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder sind Stellvertreter zu bestellen. Als Vorsitzende, weitere Mitglieder und Stellv...
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ÄApprO 2002 Anlage 12 (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1553) .......... (Ausstellende Stelle) Ze...