-
ÄApprO 2002 § 43 Abweichende Regelungen für die Prüfungen (Law)
...7 (BGBl. I S. 1593), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467), ab. (7) Studierende, die unter die Absätze 1 bis 6 fallen, können die einzelnen Absch...
-
ÄApprO 2002 § 7 Famulatur (Law)
...als den Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gestellt haben, in der am 30. September 2013 geltenden Fassung anzuwenden. Wurde das Studium wegen Krankheit, Schwangerschaft,...
-
ÄApprO 2002 Anlage 12 (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1553) .......... (Ausstellende Stelle) Ze...
-
ÄApprO 2002 Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...Als Vorsitzende(r) ............................................................ Als weiteres Mitglied/weitere Mitglieder ........................
-
ÄApprO 2002 Anlage 2b (zu § 2 Absatz 7 Satz 1) (Law)
...7. Medizin des Alterns und des alten Menschen 8. ...
-
ÄApprO 2002 Anlage 18 (zu § 36 Absatz 7) (Law)
...Als Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Als weitere Mitglieder ...
-
ÄApprO 2002 Anlage 2a (zu § 2 Absatz 7 Satz 1) (Law)
...altungen regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen und die in Verbindung mit diesen Veranstaltungen in der Studienordnung ggf. weiter dazu vorgeschriebenen Veranstaltungen regelmäßig besucht: ...
-
ÄApprO 2002 Anlage 6 (zu § 7 Abs. 4 Satz 2) (Law)
...als Famulus tätig gewesen. Während dieser Zeit ist der/die Studierende vorzugsweise mit Tätigkeiten auf dem Gebiet ...
-
ÄApprO 2002 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 7 Satz 1) (Law)
...altung regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen und die in Verbindung mit dieser Veranstaltung in der Studienordnung ggf. weiter dazu vorgeschriebenen Veranstaltungen regelmäßig besucht. ...
-
ÄApprO 2002 Anlage 19 (zu § 37 Absatz 7) (Law)
...7 Absatz 4 der Approbationsordnung für Ärzte: Als Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
-
ÄApprO 2002 § 36 Eignungsprüfung nach § 3 Absatz 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung (Law)
...7) Die Eignungsprüfung soll mindestens zweimal jährlich angeboten werden. Sie kann in jedem Fach einschließlich der Querschnittsbereiche jeweils zweimal wiederholt werden. Über den Verlauf der Prüfung...