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BRAO § 97 Geschäftsverteilung (Law)
...altsgericht gelten die Vorschriften des Zweiten Titels sowie § 70 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend.
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BRAO § 56 Besondere Pflichten gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer (Law)
...alt ist auf das Recht zur Auskunftsverweigerung hinzuweisen. (2) In Vermittlungsverfahren der Rechtsanwaltskammer hat der Rechtsanwalt auf Verlangen vor dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer ...
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BRAO § 46a Zulassung als Syndikusrechtsanwalt (Law)
...altschaft als Syndikusrechtsanwalt ist auf Antrag zu erteilen, wenn 1. die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zum Beruf des Rechtsanwalts ...
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BRAO § 107 Rechtsanwälte als Beisitzer (Law)
...altlichen Beisitzer werden der Vorschlagsliste entnommen, die das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer auf Grund von Vorschlägen der Rechtsanwaltskammern dem Bundesministerium der Justiz und für Ve...
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BRAO § 7 Versagung der Zulassung (Law)
...altens schuldig gemacht hat, das sie unwürdig erscheinen läßt, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben; 6. wenn die antragstellende Person d...
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BRAO § 59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft und Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen (Law)
...als Rechtsanwaltsgesellschaften zugelassen werden. (2) Die Beteiligung von Rechtsanwaltsgesellschaften an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung ist unzulässig.
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BRAO § 46b Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt (Law)
...als Syndikusrechtsanwalt erlischt nach Maßgabe des § 13. (2) Für die Rücknahme und den Widerruf der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt gelten die §§ 14 und 15 mit Ausnahme des § 14 Absatz 2 ...
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BRAO § 109 Beendigung des Amtes als Beisitzer (Law)
...altssachen nicht mitwirken. Vor der Entscheidung sind der Rechtsanwalt und die Bundesrechtsanwaltskammer zu hören. (3) (weggefallen)
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BRAO § 110 Stellung der Rechtsanwälte als Beisitzer und Pflicht zur Verschwiegenheit (Law)
...als Beisitzer herangezogen werden, die Stellung eines Berufsrichters. (2) Die Rechtsanwälte haben über Angelegenheiten, die ihnen bei ihrer Tätigkeit als Beisitzer bekannt werden, Verschwieg...