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ÄApprO 2002 Anlage 19 (zu § 37 Absatz 7) (Law)
...des weiteren Mitglieds/der weiteren Mitglieder der Prüfungskommission) (Unterschrift des/der Vorsitzenden der Prüfungskomm...
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ÄApprO 2002 § 37 Kenntnisprüfung nach § 3 Absatz 3 Satz 3 der Bundesärzteordnung (Law)
...der Bundesärzteordnung zuständigen Behörde des Landes bestellt. Die Prüfungskommission besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Für den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder sind...
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ÄApprO 2002 § 7 Famulatur (Law)
...der Ärztlichen Prüfung gestellt haben, in der am 30. September 2013 geltenden Fassung anzuwenden. Wurde das Studium wegen Krankheit, Schwangerschaft, der Betreuung minderjähriger Kinder oder pflegebed...
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ÄApprO 2002 Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...die Note " ...................." erhalten und damit die mündlich-praktische Prüfung bestanden/nicht bestanden. Tragende Gründe: .......
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ÄApprO 2002 Anlage 2b (zu § 2 Absatz 7 Satz 1) (Law)
...dizin 7. Medizin des Alterns und des alten Menschen ...
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ÄApprO 2002 Anlage 18 (zu § 36 Absatz 7) (Law)
...des weiteren Mitglieds/der weiteren Mitglieder der Prüfungskommission) (Unterschrift des/der Vorsitzenden der Prüfungskomm...
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ÄApprO 2002 Anlage 2a (zu § 2 Absatz 7 Satz 1) (Law)
...den Unterrichtsveranstaltungen regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen und die in Verbindung mit diesen Veranstaltungen in der Studienordnung ggf. weiter dazu vorgeschriebenen Veranstaltungen regelmäßi...
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ÄApprO 2002 Anlage 6 (zu § 7 Abs. 4 Satz 2) (Law)
...dstelle: BGBl. I 2002, 2425; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) Der/Die Studierende der Medizin ..............................
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ÄApprO 2002 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 7 Satz 1) (Law)
...der genannten Unterrichtsveranstaltung regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen und die in Verbindung mit dieser Veranstaltung in der Studienordnung ggf. weiter dazu vorgeschriebenen Veranstaltungen reg...
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ÄApprO 2002 § 36 Eignungsprüfung nach § 3 Absatz 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung (Law)
...der Bundesärzteordnung zuständigen Behörde des Landes bestellt. Die Prüfungskommission besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei, höchstens vier weiteren Mitgliedern. Für den Vorsitzenden und d...
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ÄApprO 2002 Anlage 12 (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7) (Law)
...die Ärztliche Prüfung Der/Die Studierende der Medizin .......... gebore...