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SteinAusbV 2003 § 7 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
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SteinAusbV 2003 Eingangsformel (Law)
...74), in Verbindung mit § 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4206), von dem Absatz 1 zuletzt durch...
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SteinAusbV 2003 § 9 Gesellenprüfung (Law)
...rlegen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte unter Berücksichtigung verfahrensbedingter Abläufe planen, Arbeitsplätze einrichten, Unterlagen auswerten, Fehler un...
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SteinAusbV 2003 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Steinmetz und Steinbildhauer/Steinmetzin und Steinbildhauerin wird für die Ausbildung für das Gewerbe Nr. 11, Steinmetzen und Steinbildhauer, der Anlage A der Handwerksordnung sta...
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SteinAusbV 2003 § 4 Ausbildungsrahmenplan (Law)
(1) Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden...
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SteinAusbV 2003 § 3 Ausbildungsberufsbild (Law)
...rlagen, Durchführen von Messungen, 7. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, ...
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SteinAusbV 2003 § 8 Zwischenprüfung (Law)
...rlagen nutzen, Vorgehensweisen dokumentieren sowie den Umweltschutz, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit beachten kann.
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SteinAusbV 2003 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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SteinAusbV 2003 Anlage (zu § 4) (Law)
...7 Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken (§ 3 Abs. 1 Nr. 7) ...
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SteinAusbV 2003 § 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen 1. Steinmetzarbeiten und ...
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SteinAusbV 2003 § 5 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten (Law)
Die Berufsausbildung ist entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage) während einer Dauer von 14 Wochen wie folgt in überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu ergänzen und zu vertiefen: ...
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SteinAusbV 2003 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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SteinAusbV 2003 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft.