-
ÄApprO 2002 § 7 Famulatur (Law)
(1) Die Famulatur hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen. (2...
-
ÄApprO 2002 Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2426; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
-
ÄApprO 2002 Anlage 12 (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1553) .......... (Ausstellende Stelle) Ze...
-
ÄApprO 2002 Anlage 2b (zu § 2 Absatz 7 Satz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1547 – 1548) Name...
-
ÄApprO 2002 Anlage 18 (zu § 36 Absatz 7) (Law)
Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
-
ÄApprO 2002 Anlage 2a (zu § 2 Absatz 7 Satz 1) (Law)
...7. Kursus der mikroskopischen Anatomie 8. Kursus der M...
-
ÄApprO 2002 Anlage 6 (zu § 7 Abs. 4 Satz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2002, 2425; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) Der/Die Studierende der Mediz...
-
ÄApprO 2002 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 7 Satz 1) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2421; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
-
ÄApprO 2002 Anlage 19 (zu § 37 Absatz 7) (Law)
...7 Absatz 4 der Approbationsordnung für Ärzte: Als Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
-
ÄApprO 2002 § 36 Eignungsprüfung nach § 3 Absatz 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung (Law)
(1) Die Eignungsprüfung nach § 3 Absatz 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung bezieht sich auf die Fächer einschließlich der Querschnittsbereiche, in denen die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede na...
-
ÄApprO 2002 § 12 Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen (Law)
(1) Die nach Landesrecht zuständige Stelle rechnet auf die in dieser Verordnung vorgesehene Ausbildung, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise an: ...