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ZPO § 454 Ausbleiben der Partei (Law)
(1) Bleibt die Partei in dem zu ihrer Vernehmung oder Beeidigung bestimmten Termin aus, so entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere auch etwaiger von der Partei für ...
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BGB § 454 Zustandekommen des Kaufvertrags (Law)
(1) Bei einem Kauf auf Probe oder auf Besichtigung steht die Billigung des gekauften Gegenstandes im Belieben des Käufers. Der Kauf ist im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung gesc...
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HGB § 454 Besorgung der Versendung (Law)
(1) Die Pflicht, die Versendung zu besorgen, umfaßt die Organisation der Beförderung, insbesondere 1. die Bestimmung des Beförde...
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FamFG § 454 Aufgebot von Nachlassgläubigern; örtliche Zuständigkeit (Law)
(1) Für das Aufgebotsverfahren zur Ausschließung von Nachlassgläubigern auf Grund des § 1970 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften. (2) Örtlich zustän...
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SGB 8 § 15 Landesrechtsvorbehalt (Law)
Das Nähere über Inhalt und Umfang der in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben und Leistungen regelt das Landesrecht.
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StPO § 454 Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (Law)
...8a Absatz 3, die §§ 268d, 453, 453a Absatz 1 und 3 sowie die §§ 453b und 453c entsprechend anzuwenden. Die Belehrung über die Aussetzung des Strafrestes wird mündlich erteilt; die Belehrung kann auch ...
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FZV 2011 Anlage 8 (zu § 15) (Law)
...80 g/m². Die jeweiligen Mittelblätter (Blätter 2 und 3) sind auf einem Papier mit 53 g/m² zu drucken. Die jeweiligen Unterblätter (Blatt 4) sind auf Papier mit 80 g/m² zu drucken. ...
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ÄApprO 2002 Anlage 8 (zu § 15 Abs. 8) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2002, 2427; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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SVWO 1997 Anlage 8 (zu § 15 Abs. 4) (Law)
(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 55 vom 5. August 1997, Seite 21) .................................
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AZRG-DV § 2 AZR-Nummer (Law)
...AZR-Nummer als Geschäftszeichen bei der erstmaligen Speicherung von Daten eines Ausländers im allgemeinen Datenbestand. Das Geschäftszeichen darf keine Rückschlüsse auf Daten über den Betroffenen zula...
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SGB 4 § 54 Durchführung der Wahl (Law)
(1) Die Wahlberechtigten wählen durch briefliche Stimmabgabe. (2) Soweit Wahlunterlagen nicht übersandt, sondern ausgehändigt werden, hat der Arbeitgeber oder der sonst für die Aushändigung ...
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HGBEG Art 15 (Law)
(1) Die privatrechtlichen Vorschriften der Landesgesetze bleiben insoweit unberührt, als es in diesem Gesetz bestimmt oder als im Handelsgesetzbuch auf die Landesgesetze verwiesen ist. (2) S...
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WG Art 15 (Law)
(1) Der Indossant haftet mangels eines entgegenstehenden Vermerks für die Annahme und die Zahlung. (2) Er kann untersagen, daß der Wechsel weiter indossiert wird; in diesem Fall haftet er de...
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Grundgesetz Artikel 15 (Law)
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der ...
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AMWHV § 15 Kennzeichnung (Law)
...8 und 9 des Arzneimittelgesetzes gekennzeichnet sind. Die Angaben über die Darreichungsform können entfallen. Die Wirkstoffe sind bei Arzneimitteln im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 4 des Arzneimittelgesetz...
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AFBG § 15 Aufrechnung (Law)
Mit einem Anspruch auf Erstattung von Zuschüssen kann gegen den Anspruch auf entsprechende Leistungen in voller Höhe aufgerechnet werden.
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AgrStatG § 15 Erhebungseinheiten (Law)
Erhebungseinheiten der Baumobstanbauerhebung sind die Betriebe nach § 91 Absatz 1, deren Baumobstflächen mindestens 0,5 Hektar betragen.
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ApoG § 15 (Law)
(1) Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung obliegt die Arzneimittelversorgung den Bundeswehrapotheken. (2) Das Bundesministerium der Verteidigung regelt unter Berücksich...
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BetrAVG § 15 Verschwiegenheitspflicht (Law)
Personen, die bei dem Träger der Insolvenzsicherung beschäftigt oder für ihn tätig sind, dürfen fremde Geheimnisse, insbesondere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, nicht unbefugt offenbaren oder ver...
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BJagdG § 15 Allgemeines (Law)
(1) Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§ 25) vorzeigen. Zum Sammeln von ...