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AnzV 2006 § 13 Vorlage von Unterlagen nach § 26 des Kreditwesengesetzes (Jahresabschlüsse, Lage- und Prüfungsberichte) (Law)
Bei der Einreichung des festgestellten Jahresabschlusses ist der Tag der Feststellung anzugeben.
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AnzV 2006 § 8 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 und 12 und § 24 Abs. 1a Nr. 1 und 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an dem eigenen Institut und passivische enge Verbindungen) (Law)
...om 31. Dezember des Vorjahres bis zum 15. Juni des Folgejahres mit dem Formular "Passivische Beteiligungsanzeige" nach Anlage 5 dieser Verordnung einzureichen. (3) § 7 Abs. 3, 4 un...
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AnzV 2006 Anlage 4 (zu § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 AnzV) (Law)
...812 — 2813) KB Anlage für komplexe Beteiligungsstrukture...
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AnzV 2006 Anlage 5 (zu § 8 Abs. 1 und 2 AnzV) (Law)
...onen oder Unternehmen zu machen. Nur auszufüllen, wenn keine oder weniger als 10 Prozent der Kapital- oder Sti...
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AnzV 2006 § 7 Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an anderen Unter (Law)
...ormular "Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen" nach Anlage 4 dieser Verordnung beizufügen. Komplexe Beteiligungsstrukturen liegen insbesondere vor bei Treuhandverhältnissen sowie bei B...