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EBO (XXXX) §§ 49 bis 53 (weggefallen) (Law)
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EBO § 10 Gleisabstand (Law)
...uf der freien Strecke muß bei Neubauten und umfassenden Umbauten der Gleisabstand mindestens 4,00 m betragen; bei Gleisen, auf denen ausschließlich Stadtschnellbahnen verkehren, ist eine Verringerung ...
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EBO § 9 Regellichtraum (Law)
...usammen aus dem von der jeweiligen Grenzlinie umschlossenen Raum und zusätzlichen Räumen für bauliche und betriebliche Zwecke. (2) Die Grenzlinie umschließt den Raum, den ein Fahrzeug unter ...
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EBO Anlage 10 (zu § 24) (Law)
...ung auf die Stirnseite des Fahrzeugs linke Pufferteller muß gewölbt sein. Sind beide Pufferteller gewölbt, so darf der Wölbungsradius nicht kleiner als 1 500 mm sein. 3. ...
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EBO Anlage 9 (zu § 22) (Law)
...ungen, die sich aus den Querspielen zwischen Fahrzeugaufbau und den Radsätzen sowie aus der Stellung der Radsätze im Gleisbogen und in der Geraden ergeben, 1.2...
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EBO Anlage 4 (zu § 10) (Law)
...ußere Gleis eine größere Überhöhung (u a ) als das innere Gleis (u i ), so ist der Mindestgleisabstand zu vergrößern um ...
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EBO Anlage 3 (zu § 9) (Law)
...ung infolge der Stellung eines Fahrzeugs im Gleisbogen und unter Berücksichtigung der Spurweite des Gleises (Ausladung), 1.5 Verschiebung aus quasistatischer Seit...
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EBO Anlage 1 (zu § 9) (Law)
...uge verkehren, dürfen die Maße um 100 mm verringert werden. In Tunneln sowie unmittelbar angrenzenden Einschnittsbereichen ist die Verringerung der halben Breite des Regellichtraums auf 1900 mm zuläss...
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EBO Anlage 2 (zu § 9) (Law)
...ug und Gleis und c) dem Einfluß der Unsymmetrie bis zu 1 Grad, die sich aus den Bau- und Einstellungstoleranzen der Fahrzeuge und einer ungl...