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BesÜV2Bek 1994-01-14 Anlage I A (Anlage IV des BBesG) (Law)
...iginaltextes: BGBl. I 1994, 122 - 124 1. Bundesbesoldungsordnung A ...
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BesÜV2Bek 1994-01-14 Anlage I B (Anlage V des BBesG) (Law)
...in Besoldungsgruppe A 5 um je 22,20 DM. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt...
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BesÜV2Bek 1994-01-14 Anlage I D (Anlage IX des BBesG) (Law)
...i Verwendung bei obersten Bundesbehörden, der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes, wenn ihnen kein Richteramt übertragen ist, für die Richter und Staats...
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BesÜV2Bek 1994-01-14 Anlage I C (Anlage VIII des BBesG) (Law)
...ingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluß des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundbetrag Ver...
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EinigVtr Anlage I Kap I I Anlage I Kapitel I (Law)
...ika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektione...
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ScheckG Art 58 (Law)
...iffsverbindlichkeit durch Unterlassung rechtzeitiger Vorlegung oder Verjährung erloschen ist, bleibt dem Inhaber des Schecks so weit verpflichtet, als er sich mit dessen Schaden bereichern würde. ...
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Grundgesetz Artikel 58 (Law)
...identen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister. Dies gilt nicht für die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers, die Aufl...
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WG Art 58 (Law)
...immt, haftet dem Inhaber und den Nachmännern desjenigen, für den er eingetreten ist, in der gleichen Weise wie dieser selbst. (2) Trotz der Ehrenannahme können der Wechselverpflichtete, zu d...
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BetrVG § 58 Zuständigkeit (Law)
...icht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen geregelt werden können; seine Zuständigkeit erstreckt sich insoweit auch auf Unternehmen, die einen Gesamtbetriebsrat nicht gebi...
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EnergieStG § 58 (weggefallen) (Law)
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HwO § 58 (Law)
...innung gebildet ist. Die Handwerksinnung kann durch Satzung im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit bestimmen, dass Gewerbetreibende, die ein dem Gewerbe, für welches die Handwerksinnung gebildet ist,...
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HGB § 58 (Law)
...igte kann ohne Zustimmung des Inhabers des Handelsgeschäfts seine Handlungsvollmacht auf einen anderen nicht übertragen.
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LuftFzgG § 58 (Law)
...igentümer eine Einrede zu, durch welche die Geltendmachung des Registerpfandrechts dauernd ausgeschlossen wird, so kann er verlangen, daß der Gläubiger das Registerpfandrecht aufgibt.
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StVollzG § 58 Krankenbehandlung (Law)
...it Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, 4. medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation sowie Belastungse...
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PStG § 58 Lebenspartnerschaftsurkunde (Law)
...ie rechtliche Zugehörigkeit eines Lebenspartners zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt. Ist die Lebenspar...
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VwGO § 58 (Law)
...ingen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist. (2) Ist die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, so ist die Einlegung des Rechtsbe...
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EinigVtr Anlage I Kap III A I Anlage I Kapitel III (Law)
...in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 311-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, mit Ausnahme seines Artikels IV, der nach näherer Maßgabe in Kraft gesetzt wird ...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII A I Anlage I Kapitel VIII (Law)
...ie Fristen für die Kündigung von Angestellten in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 800-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Gesetz vom 26. April 1985 (BGBl. I S. ...
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EinigVtr Anlage I Kap XVIII I Anlage I Kapitel XVIII (Law)
...ie Statistik des Warenverkehrs mit der Deutschen Demokratischen Republik und Berlin (Ost) vom 16. Juni 1978 (BGBl. I S. 751), geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 25. Juni 1990 (BGBl. I S. 517)....
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AuslWBG § 58 Durchführungsvorschriften (Law)
...ie Bundesregierung kann das in den Fällen der §§ 55 bis 57 zu beobachtende Verfahren durch Rechtsverordnung näher regeln.