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BEG § 196 (Law)
(1) Der Bescheid ist dem Antragsteller zuzustellen. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, so ist der Bescheid diesem zuzustellen. (2) In den Fällen der §§ 85a, 86 Abs. 2, §§ 97a, 98 und 157a is...
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AktG § 196 (weggefallen) (Law)
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BBauG § 196 Bodenrichtwerte (Law)
(1) Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In b...
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GVG § 196 (Law)
(1) Das Gericht entscheidet, soweit das Gesetz nicht ein anderes bestimmt, mit der absoluten Mehrheit der Stimmen. (2) Bilden sich in Beziehung auf Summen, über die zu entscheiden ist, mehr ...
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InsO § 196 Schlußverteilung (Law)
(1) Die Schlußverteilung erfolgt, sobald die Verwertung der Insolvenzmasse mit Ausnahme eines laufenden Einkommens beendet ist. (2) Die Schlußverteilung darf nur mit Zustimmung des Insolvenz...
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SGG § 196 (Law)
(weggefallen)
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StVollzG § 196 Einschränkung von Grundrechten (Law)
Durch dieses Gesetz werden die Grundrechte aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 (körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person) und Artikel 10 Abs. 1 (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) des Grund...
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BRAO § 196 Kosten bei Anträgen auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens (Law)
(1) Einem Rechtsanwalt, der einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Entschließung der Staatsanwaltschaft (§ 123 Abs. 2) zurücknimmt, sind die durch dieses Verfahren entstandenen Kosten auf...
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BGB § 196 Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück (Law)
Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie d...
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FamFG § 196 Unzulässigkeit der Verbindung (Law)
Eine Verbindung von Adoptionssachen mit anderen Verfahren ist unzulässig.
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UmwG 1995 § 196 Verbesserung des Beteiligungsverhältnisses (Law)
Sind die in dem Umwandlungsbeschluß bestimmten Anteile an dem Rechtsträger neuer Rechtsform zu niedrig bemessen oder ist die Mitgliedschaft bei diesem kein ausreichender Gegenwert für die Anteile oder...
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SGB 5 § 196 Einsichtnahme in die Satzung (Law)
(1) Die geltende Satzung kann in den Geschäftsräumen der Krankenkasse während der üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden. (2) Jedes Mitglied erhält unentgeltlich ein Merkblatt über Begi...
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SGB 6 § 196 Auskunfts- und Mitteilungspflichten (Law)
(1) Versicherte oder Personen, für die eine Versicherung durchgeführt werden soll, haben, soweit sie nicht bereits nach § 28o des Vierten Buches auskunftspflichtig sind, dem Träger der Re...
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SGB 7 § 196 Mitteilungspflichten der Schiffsvermessungs- und -registerbehörden (Law)
Das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie teilt jede Vermessung eines Seeschiffs, die für die Führung von Schiffsregistern und des Internationalen Seeschiffahrtsregisters zuständigen Gerichte u...
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VVG 2008 § 196 Befristung der Krankentagegeldversicherung (Law)
(1) Bei der Krankentagegeldversicherung kann vereinbart werden, dass die Versicherung mit Vollendung des 65. Lebensjahres der versicherten Person endet. Der Versicherungsnehmer kann in diesem Fall vom...
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BrennO 1998 (XXXX) §§ 194 bis 196 (weggefallen) (Law)
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EinigVtr Anlage II Kap II A II Anlage II Kapitel II (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft: § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 und 3, §§ 22, 23 Abs. 2 und 3 sowie § 25 A...
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AO 1977 § 196 Prüfungsanordnung (Law)
Die Finanzbehörde bestimmt den Umfang der Außenprüfung in einer schriftlich oder elektronisch zu erteilenden Prüfungsanordnung mit Rechtsbehelfsbelehrung nach § 356.
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BewG § 196 Grundstücke im Zustand der Bebauung (Law)
(1) Ein Grundstück im Zustand der Bebauung liegt vor, wenn mit den Bauarbeiten begonnen wurde und Gebäude und Gebäudeteile noch nicht bezugsfertig sind. Der Zustand der Bebauung beginnt mit den Abgrab...
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EinigVtr Anlage II Kap II A I Anlage II Kapitel II (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft: Länderwahlgesetz - LWG - vom 22. Juli 1990 (GBl. I Nr. 51 S. 960)