Eine Verbindung von Adoptionssachen mit anderen Verfahren ist unzulässig.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
FamFG § 196 Unzulässigkeit der Verbindung
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.