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BImSchV 12 2000 Anhang IV Informationen in den Alarm- und Gefahrenabwehrplänen (Law)
1. Namen oder betriebliche Stellung der Personen, die zur Einleitung von Sofortmaßnahmen ermächtigt sind, sowie der Person, die für die Durch...
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VwGO § 173 (Law)
...ivilprozessordnung die Verwaltungsgerichtsordnung tritt. Gericht im Sinne des § 1062 der Zivilprozeßordnung ist das zuständige Verwaltungsgericht, Gericht im Sinne des § 1065 der Zivilprozeßordnung da...
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BEG § 173 (Law)
Entschädigungsorgane sind 1. die Entschädigungsbehörden der Länder, 2. ...
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SGG § 173 (Law)
Die Beschwerde ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung beim Sozialgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen; § 181 des Gerichtsverf...
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GVG § 173 (Law)
(1) Die Verkündung des Urteils sowie der Endentscheidung in Ehesachen und Familienstreitsachen erfolgt in jedem Falle öffentlich. (2) Durch einen besonderen Beschluß des Gerichts kann unter ...
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GWB § 173 Wirkung (Law)
(1) Die sofortige Beschwerde hat aufschiebende Wirkung gegenüber der Entscheidung der Vergabekammer. Die aufschiebende Wirkung entfällt zwei Wochen nach Ablauf der Beschwerdefrist. Hat die Vergabekamm...
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HGB § 173 (Law)
(1) Wer in eine bestehende Handelsgesellschaft als Kommanditist eintritt, haftet nach Maßgabe der §§ 171 und 172 für die vor seinem Eintritte begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft, ohne Unter...
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ZVG § 173 (Law)
Der Beschluß, durch welchen das Verfahren angeordnet wird, gilt nicht als Beschlagnahme. Im Sinne der §§ 13, 55 ist jedoch die Zustellung des Beschlusses an den Insolvenzverwalter als Beschlagnahme an...
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AktG § 173 Feststellung durch die Hauptversammlung (Law)
(1) Haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen, oder hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluß nicht gebilligt, so stellt die ...
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ZustAOBeih IV. (Law)
Die nach dieser Anordnung zuständigen Stellen führen den im Rahmen der Aufgabenübertragung erforderlich werdenden Schriftwechsel mit den obersten Dienstbehörden (§ 49 des Beamtenversorgungsgesetzes un...
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BBauG § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch (Law)
(1) Die Genehmigung wird durch die Gemeinde erteilt; § 22 Absatz 5 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden. Ist eine baurechtliche Genehmigung oder an ihrer Stelle eine baurechtliche Zustimmung erfor...
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InsO § 173 Verwertung durch den Gläubiger (Law)
(1) Soweit der Insolvenzverwalter nicht zur Verwertung einer beweglichen Sache oder einer Forderung berechtigt ist, an denen ein Absonderungsrecht besteht, bleibt das Recht des Gläubigers zur Verwertu...
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BewG § 173 Umlaufende Betriebsmittel (Law)
(1) Bei ausbauenden Betrieben zählen die Vorräte an Weinen aus den Ernten der letzten fünf Jahre vor dem Bewertungsstichtag zum normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln. (2) Abschläge...
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StGB § 173 Beischlaf zwischen Verwandten (Law)
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigend...
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StVollzG § 173 Kleidung, Wäsche und Bettzeug (Law)
Der Gefangene darf eigene Kleidung, Wäsche und eigenes Bettzeug benutzen, wenn Gründe der Sicherheit nicht entgegenstehen und der Gefangene für Reinigung, Instandsetzung und regelmäßigen Wechsel auf e...
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BBergG § 173 Zusammenhängende Betriebe (Law)
(1) Stehen Tätigkeiten und Einrichtungen im Sinne des § 2 (Betrieb) zur unterirdischen Aufsuchung oder Gewinnung von bergfreien oder grundeigenen Bodenschätzen mit einem Betrieb oder Betriebsteil in u...
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BrennO 1998 § 173 (Law)
(weggefallen)
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BesÜV2Bek 1993-06-02 Anlage IV A (Anlage IV des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1993, 804 - 806) ...
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EinigVtr Anlage I Kap IV A II Anlage I Kapitel IV (Law)
Bundesrecht wird wie folgt aufgehoben, geändert oder ergänzt: 1. Altsparergesetz in der im Bundesgesetzblatt ...
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EinigVtr Anlage II Kap IV III Anlage II Kapitel IV (Law)
...ivaten Gartenbaubetriebe und anderen hauptberuflichen Pflanzenproduzenten vom 22. August 1990 (GBl. I Nr. 56 S. 1269) mit folgender Maßgabe: Sie bleiben bis zum 31. Dez...