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AnzV 2006 § 15 Anzeigen nach § 53a Satz 2 und 5 des Kreditwesengesetzes (Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland) (Law)
(1) Anzeigen über die Errichtung einer Repräsentanz nach § 53a Satz 2 des Kreditwesengesetzes müssen die folgenden Angaben enthalten: 1. ...
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AnzV 2006 § 3 (weggefallen) (Law)
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AnzV 2006 Anlage 3 (zu § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 16 Abs. 1 AnzV) (Law)
...zbranche oder ein sonstiges in Art. 89 Abs. 1 CRR genanntes Unternehmen ist □ Die Beteiligung unterliegt nicht den Ausnahmen nach...
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AnzV 2006 § 5d Auszug aus dem Gewerbezentralregister der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
(1) Die in den Anzeigen der Absicht einer Bestellung oder Ermächtigung nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes genannten Personen haben bei de...
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AnzV 2006 § 5a Lebenslauf der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
(1) Den Anzeigen der Absicht einer Bestellung oder Ermächtigung nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes ist ein aussagekräftiger Lebenslauf de...
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AnzV 2006 § 5 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes (Bestellung von Personen) (Law)
(1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes über die Absicht, einen Geschäftsleiter zu bestellen und eine Person zur Einzelvertretung des Instituts in dessen gesamtem Geschäft...
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AnzV 2006 § 5c Führungszeugnis der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
(1) Die in den Anzeigen der Absicht einer Bestellung oder Ermächtigung nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes genannten Personen haben bei de...
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AnzV 2006 § 5b Erklärung der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
...zbuches steht mit a) einem Mitglied der Geschäftsleitung des anzeigenden Unternehmens oder der Geschäftsleitung von d...
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AnzV 2006 Anlage 4 (zu § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 AnzV) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2812 — 2813) KB ...
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AnzV 2006 Anlage 2a (zu § 5 Abs. 3 bis 5, § 5b AnzV) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2806 — 2808) PVZ ...
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AnzV 2006 § 7 Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an anderen Unter (Law)
(1) Einzelanzeigen von Instituten über aktivische Beteiligungsverhältnisse nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13 und § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes sind mit de...
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AnzV 2006 § 8 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 und 12 und § 24 Abs. 1a Nr. 1 und 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an dem eigenen Institut und passivische enge Verbindungen) (Law)
(1) Einzelanzeigen über passivische Beteiligungsverhältnisse nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 und 12 des Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular "Passivische Beteiligungsanzeige" nach ...
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AnzV 2006 § 11 Anzeigen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (Geschäftsleiter und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich (Law)
(1) Anzeigen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular "Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft od...
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AnzV 2006 § 12 Anzeigen nach § 24a Abs. 1, 3 und 4 des Kreditwesengesetzes (Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in einem anderen Staat des Europäischen Wi (Law)
(1) Anzeigen nach § 24a Abs. 1, 3 und 4 des Kreditwesengesetzes sind für jeden Staat des Europäischen Wirtschaftsraums gesondert einzureichen. Den Anzeigen nach § 24a Abs. 1 und 3 des Kreditwesengeset...
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AnzV 2006 § 16 Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes (Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften) (Law)
(1) Für Einzelanzeigen einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a Satz 4 und 5 des Kreditwesengesetzes ist das...