-
BinSchUO2008Anh IX Inhaltsverzeichnis (Law)
§§ ...
-
BinSchUO2008Anh IX Anhang (Law)
Bild 1: Fehlergrenzen für Wendeanzeiger
-
Grundgesetz Artikel 110 (Law)
Alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes sind in den Haushaltsplan einzustellen; bei Bundesbetrieben und bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder die Ablieferungen eingestellt zu werden. De...
-
WG Art 83 (Law)
Muß eine wechselrechtliche Leistung von mehreren Personen oder von derselben Person mehrfach verlangt werden, so ist über die mehrfache Aufforderung nur eine Protesturkunde erforderlich.
-
Grundgesetz Artikel 83 (Law)
Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt.
-
ALG § 110 (weggefallen) (Law)
-
-
BranntwMonG § 110 (Law)
(1) Soweit mehrere Personen für die Monopoleinnahme haften, haften sie als Gesamtschuldner. (2) Rechte Dritter an Branntwein, der an die Bundesmonopolverwaltung abzuliefern ist ...
-
StVollzG § 110 Zuständigkeit (Law)
Über den Antrag entscheidet die Strafvollstreckungskammer, in deren Bezirk die beteiligte Vollzugsbehörde ihren Sitz hat.
-
ArbGG § 83 Verfahren (Law)
(1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt im Rahmen der gestellten Anträge von Amts wegen. Die am Verfahren Beteiligten haben an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. (1a) Der Vorsitz...
-
BVG § 83 (Law)
Bei der Bemessung des Arbeitsentgelts von Beschäftigten, die Versorgungsbezüge nach diesem Gesetz erhalten, dürfen diese Bezüge nicht zum Nachteil des Beschäftigten berücksichtigt werden; insbesondere...
-
FGO § 83 (Law)
Die Beteiligten werden von allen Beweisterminen benachrichtigt und können der Beweisaufnahme beiwohnen. Sie können an Zeugen und Sachverständige sachdienliche Fragen richten. Wird eine Frage beanstand...
-
SchRG § 83 (Law)
In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gilt dieses Gesetz mit folgenden Maßgaben: 1. Rechte, mit denen ein ...
-
SVG § 83 (Law)
(1) Ein ehemaliger Soldat, der im Zeitpunkt der Beendigung des Wehrdienstverhältnisses infolge einer Wehrdienstbeschädigung arbeitsunfähig ist und vor Beginn des Wehrdienstverhältnisses k...
-
AuslSchuldAbkAG § 83 (Law)
(1) Das Gericht hat eine mündliche Verhandlung über den Antrag anzuordnen, zu der die Beteiligten zu laden sind. Die Verhandlung darf, wenn die Beteiligten nicht ausdrücklich einem früheren Verhandlun...
-
BEG § 83 (Law)
(1) Die Rente wird auf der Grundlage von zwei Dritteln der Versorgungsbezüge eines vergleichbaren Bundesbeamten errechnet. Dabei ist die jeweilige Höhe der gesetzlichen Versorgungsbezüge zugrunde zu l...
-
DRiG § 83 Verfahrensvorschriften (Law)
Disziplinarverfahren, Versetzungsverfahren und Prüfungsverfahren sind entsprechend § 63 Abs. 2, § 64 Abs. 1, §§ 65 bis 68 zu regeln. Die Landesgesetzgebung kann Bestimmungen über die Gerichtskosten in...
-
FlurbG § 83 (Law)
Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Berichtigungen des Flurbereinigungsplanes (§§ 64 und 132) werden nach den §§ 79 bis 82 in das Grundbuch übernommen.
-
PatG § 83 (Law)
(1) In dem Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents oder des ergänzenden Schutzzertifikats weist das Patentgericht die Parteien so früh wie möglich auf Gesichtspunkte hin, die für die Ent...
-
BBauG § 110 Einigung (Law)
(1) Die Enteignungsbehörde hat auf eine Einigung zwischen den Beteiligten hinzuwirken. (2) Einigen sich die Beteiligten, so hat die Enteignungsbehörde eine Niederschrift über die Einigung au...
-
BinSchPRG § 110 (Law)
Wird außer dem Fall der Zwangsversteigerung das Schiff veräußert, so ist der Erwerber berechtigt, die Ausschließung der unbekannten Schiffsgläubiger mit ihren Pfandrechten im Wege des Aufgebotsverfahr...