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EuWO 1988 Anlage 23 (zu § 41 Abs. 1) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2613 - 2614; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 § 23 Abschluß des Wählerverzeichnisses (Law)
(1) Das Wählerverzeichnis ist spätestens am Tage vor der Wahl, jedoch nicht früher als am dritten Tage vor der Wahl, durch die Gemeindebehörde abzuschließen. Sie stellt dabei die Zahl der Wahlberechti...
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EuWO 1988 § 10 Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld (Law)
(1) Wahlleiter, Beisitzer der Wahlausschüsse und Mitglieder der Wahlvorstände erhalten, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirks tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrkosten in entsprechender Anwendu...
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EuWO 1988 Anlage 10 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 4) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2584; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 Anlage 7 (zu § 23 Abs. 1) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2581 Gemeinde ........................ Wahlbezirk ...