2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
BGB § 83 Stiftung von Todes wegen (Law)
Besteht das Stiftungsgeschäft in einer Verfügung von Todes wegen, so hat das Nachlassgericht dies der zuständigen Behörde zur Anerkennung mitzuteilen, sofern sie nicht von dem Erben oder dem Testament...
-
BGB § 130 Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden (Law)
(1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, ...