-
Grundgesetz Artikel 130 (Law)
Verwaltungsorgane und sonstige der öffentlichen Verwaltung oder Rechtspflege dienende Einrichtungen, die nicht auf Landesrecht oder Staatsverträgen zwischen Ländern beruhen, sowie die Betriebsvereini...
-
FlurbG § 130 (Law)
(1) Die Niederschrift ist den an der Verhandlung Beteiligten vorzulesen oder vorzulegen. In der Niederschrift ist zu vermerken, daß dies geschehen und ob sie genehmigt ist oder welche Einwendungen geg...
-
SGG § 130 (Law)
(1) Wird gemäß § 54 Abs. 4 oder 5 eine Leistung in Geld begehrt, auf die ein Rechtsanspruch besteht, so kann auch zur Leistung nur dem Grunde nach verurteilt werden. Hierbei kann im Urteil eine einmal...
-
UrhG § 130 Übersetzungen (Law)
Unberührt bleiben die Rechte des Urhebers einer Übersetzung, die vor dem 1. Januar 1902 erlaubterweise ohne Zustimmung des Urhebers des übersetzten Werkes erschienen ist.
-
PatG § 130 (Law)
...viele Jahresgebühren in die Verfahrenskostenhilfe einbezogen werden, wie erforderlich ist, um die einer Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe nach § 115 Abs. 3 der Zivilprozessordnung entgegenstehende...
-
GenTSV Anhang VI (zu § 12) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2007, 270; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
-
EinigVtr Anlage I Kap VI A II Anlage I Kapitel VI (Law)
Bundesrecht wird wie folgt aufgehoben: 1. DDR-Tierseuchenschutzverordnung vom 27. Juni 1990 (BGBl. I S. 1264) ...
-
EinigVtr Anlage II Kap VI A III Anlage II Kapitel VI (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Gesetz zur Förderung der agrars...
-
AltholzV Anhang VI (zu § 11) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3314 - 3315 -------------------------------------------------------------...
-
AktG § 130 Niederschrift (Law)
...viertel- oder größere Mehrheit bestimmt. (2) In der Niederschrift sind der Ort und der Tag der Verhandlung, der Name des Notars sowie die Art und das Ergebnis der Abstimmung und...
-
BewG § 130 Nachkriegsbauten (Law)
...Vielfachen der Jahresrohmiete zu bewertenden Geschäftsgrundstücke gilt einheitlich der Vervielfältiger neun.
-
HGB § 130 (Law)
(1) Wer in eine bestehende Gesellschaft eintritt, haftet gleich den anderen Gesellschaftern nach Maßgabe der §§ 128 und 129 für die vor seinem Eintritte begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft,...
-
EinigVtr Anlage I Kap VI A III Anlage I Kapitel VI (Law)
(Abschnitt III Nr. 1 bis 17 nicht mehr anzuwenden)
-
EinigVtr Anlage II Kap VI A II Anlage II Kapitel VI (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft: 1. Gesetz übe...
-
ZPO § 130 Inhalt der Schriftsätze (Law)
Die vorbereitenden Schriftsätze sollen enthalten: 1. die Bezeichnung der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertreter nach Namen, S...
-
StVollzG § 130 Anwendung anderer Vorschriften (Law)
Für die Sicherungsverwahrung gelten die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 3 bis 119, 120 bis 126 sowie 179 bis 187) entsprechend, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist. ...
-
BeschussV Anlage VI Ermittlung der Bewegungsenergie der Geschosse (Law)
...vier weitere aus der Fertigungsserie entnommene Waffen zu prüfen. Liegt das Gesamtmittel E(tief)5 x (tief)10 nicht über 7,5 J und bei keiner der fünf geprüften Wa...
-
WG Art 83 (Law)
Muß eine wechselrechtliche Leistung von mehreren Personen oder von derselben Person mehrfach verlangt werden, so ist über die mehrfache Aufforderung nur eine Protesturkunde erforderlich.
-
Grundgesetz Artikel 83 (Law)
Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt.
-
BEG § 130 (Law)
(1) Stehen dem Berechtigten nach den Rechtsvorschriften zur Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände und den Rechtsvorschriften zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkei...