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BImSchV 39 Anlage 13 (zu den §§ 27 und 34) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1096) 1. ...
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BImSchV 39 Anlage 4 (zu § 13) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1083) A. ...
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BImSchV 39 Anlage 1 (zu den §§ 13, 14 und 18) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1077 - 1078) A. ...
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BImSchV 39 § 13 Vorschriften zur Ermittlung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid (Law)
(1) Die Luftqualität wird in Bezug auf die in § 12 Absatz 1 genannten Schadstoffe in allen Gebieten und Ballungsräumen anhand der in den Absätzen 2 bis 4 sowie in der Anlage 3 festgelegten Kriterien b...
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BImSchV 39 Anlage 3 (zu den §§ 2, 3, 13, 14 und 21) (Law)
...zbedürftiger Bereiche vorsehen, dass eine Probenahmestelle in geringerer Entfernung gelegen oder für die Luftqualität einer kleineren Fläche repräsentativ ist. Es ist ...
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BImSchV 39 Inhaltsübersicht (Law)
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BImSchV 39 § 7 Immissionsgrenzwert für Benzol (Law)
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Benzol ...
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BImSchV 39 § 15 Indikator für die durchschnittliche PM2,5-Exposition (Law)
Der Indikator für die durchschnittliche PM 2,5 -Exposition wird vom Umweltbundesamt berechnet. Die Länder ermitteln die dafür notwendigen PM 2,5 ...
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BImSchV 39 § 17 Vorschriften zur Ermittlung von Ozonwerten (Law)
(1) Liegen in einem Gebiet oder Ballungsraum die Ozonwerte in einem Jahr der vorangehenden fünfjährigen Messperiode oberhalb der in § 9 Absatz 3 und 4 festgelegten langfristigen Ziele, so sind ortsfes...
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BImSchV 39 § 18 Probenahmestellen zur Messung von Ozonwerten (Law)
(1) Für die Festlegung des Standorts von Probenahmestellen zur Messung von Ozon gelten die Kriterien der Anlage 8. (2) In Gebieten und Ballungsräumen, in denen Messungen die einzige Informat...
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BImSchV 39 § 28 Pläne für kurzfristige Maßnahmen (Law)
(1) Besteht in einem bestimmten Gebiet oder Ballungsraum die Gefahr, dass die Werte für Schadstoffe die in § 2 Absatz 3 und § 3 Absatz 3 genannten Alarmschwellen überschreiten, erstellen ...
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BImSchV 39 Anlage 2 (zu § 12) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1079 - 1080) A. ...
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BImSchV 39 Anlage 18 (zu § 20) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1103) A. ...
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BImSchV 39 § 11 Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen (Law)
Die zuständigen Behörden legen für die gesamte Fläche ihres Landes Gebiete und Ballungsräume fest.
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BImSchV 39 § 19 Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Ozonwerten (Law)
(1) Es gilt die in Anlage 6 Abschnitt A Nummer 8 festgelegte Referenzmethode für die Messung von Ozon. (2) Andere Messmethoden können angewandt werden, sofern die in Anlage 6 Abschnitt B fes...
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BImSchV 39 Anlage 7 (zu § 9) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1088 - 1089) A. ...
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BImSchV 39 Anlage 8 (zu § 18) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1090 - 1091) Für ortsfeste Messstationen gelten folgen...
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BImSchV 39 Anlage 16 (zu § 20) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1099 - 1100) A. ...
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BImSchV 39 § 8 Immissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid (Law)
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der als höchster Achtstundenmittelwert pro Tag zu ermittelnde Immissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid 10 Milligramm p...
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BImSchV 39 § 30 Unterrichtung der Öffentlichkeit (Law)
(1) Die zuständigen Behörden unterrichten die Öffentlichkeit, insbesondere relevante Organisationen wie Umweltschutzorganisationen, Verbraucherverbände, Interessenvertretungen empfindlich...