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AktG § 98 Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Law)
(1) Ist streitig oder ungewiss, nach welchen gesetzlichen Vorschriften der Aufsichtsrat zusammenzusetzen ist, so entscheidet darüber auf Antrag ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk die Ges...
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AktG § 34 Umfang der Gründungsprüfung (Law)
...xternen Gründungsprüfung abgesehen wird. (3) Je ein Stück des Berichts der Gründungsprüfer ist dem Gericht und dem Vorstand einzureichen. Jedermann kann den Bericht bei dem Gericht einsehen....