Beschluss vom Amtsgericht Duisburg - HRB 17127

Tenor

hat das Amtsgericht Duisburg durch die Rechtspflegerin … folgende Zwischenverfügung erlassen:

Dem Vollzug der Anmeldung vom 07.03.2024  (UVZ.-Nr.:71/2024 der oben genannten Notarin) stehen noch folgende Eintragungshindernisse entgegen:


1 2

Amtsgericht   Duisburg

3

Beschluss

4

In der Handelsregistersache

5

…

6

Beteiligte:

7 8

hat das Amtsgericht Duisburg durch die Rechtspflegerin … folgende Zwischenverfügung erlassen:

9

Dem Vollzug der Anmeldung vom 07.03.2024  (UVZ.-Nr.:71/2024 der oben genannten Notarin) stehen noch folgende Eintragungshindernisse entgegen:

10 11

Gemäß § 382 Absatz 4 FamFG wird eine Frist von einem Monat ab Zustellung zur Erledigung gesetzt, da andernfalls der Antrag zurückgewiesen wird.

12

Rechtsbehelfsbelehrung

13

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben.

14

Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Registergericht, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.

15

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130 a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

16

Die Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats, beginnend mit der Zustellung dieses Beschlusses bei dem Amtsgericht - Registergericht - Duisburg, eingegangen sein. Dies gilt auch, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

17

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

18

Duisburg, 14.05.2024

19

- Amtsgericht -

20

…

21

Rechtspflegerin

22

HRB  17127

23

Verfügung

24

1.  Beschluss mit Eingangsbestätigung versehen

25

2.  Ausfertigung des Beschlusses zustellen an Beteiligten

26

3.  1 Monat nach Zustellung

27

Duisburg, 14.05.2024

28

- Amtsgericht -

29

Metz

30

Rechtspflegerin

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen