Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2573/17.A
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. H. aus Köln wird abgelehnt.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 31.8.2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
1
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die Rechtsverfolgung aus den nachfolgenden Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
2Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ist unzulässig, weil der Kläger trotz ordnungsgemäßer Rechtsmittelbelehrung zu der angefochtenen Entscheidung keinen der in § 78 Abs. 3 AsylG aufgeführten Zulassungsgründe den Anforderungen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG entsprechend dargelegt hat. Die bloße Behauptung, die Sache habe grundsätzliche Bedeutung, reicht hierzu nicht aus.
3Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 26.10.2017 ‒ 4 A 2149/17.A ‒, juris, Rn. 1 f., und vom 17.7.2014 ‒ 11 A 1935/12.A ‒, juris, Rn. 3 ff.
4Die Frist für die Begründung des Antrags (§ 78 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Satz 1 AsylG) ist zwischenzeitlich verstrichen. Sie endete nach Zustellung des angefochtenen Urteils am 13.9.2017 gemäß §§ 57 Abs. 2 VwGO, 222 Abs. 1 ZPO, 187 Abs. 1 und 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des 13.10.2017.
5Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO und § 83b AsylG.
6Dieser Beschluss ist gemäß § 80 AsylG unanfechtbar.
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- VwGO § 166 1x
- ZPO § 114 Voraussetzungen 1x
- § 78 Abs. 3 AsylG 1x (nicht zugeordnet)
- § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG 1x (nicht zugeordnet)
- 4 A 2149/17 1x (nicht zugeordnet)
- 11 A 1935/12 1x (nicht zugeordnet)
- § 78 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Satz 1 AsylG 1x (nicht zugeordnet)
- VwGO § 57 1x
- ZPO § 222 Fristberechnung 1x
- BGB § 187 Fristbeginn 1x
- BGB § 188 Fristende 1x
- VwGO § 154 1x
- § 83b AsylG 1x (nicht zugeordnet)
- § 80 AsylG 1x (nicht zugeordnet)